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Landstromanlagen als neues Geschäftsmodell für Energieversorger


Damit Landstrom zukünftig von mehr Seeschiffen anstelle von Strom aus bordeigenen Dieselgeneratoren genutzt wird, begrenzt der Gesetzgeber die EEG-Umlage und setzt weitere Anreize. Für Hafenbetreiber und Energieversorger könnten sich Investitionen in Landstromanlagen bezahlt machen.

Zum 1. Januar 2021 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) in Kraft getreten. Der neu eingefügte Paragraf 65b EEG 2021 sieht vor, dass die EEG-Umlage für Landstrom zur Versorgung von Seeschiffen unter bestimmten Voraussetzungen auf 20 Prozent begrenzt wird.

Ziel dieser Neuregelung ist es, die Schadstoffbelastung in Häfen zu verringern: Seeschiffe, die im Hafen vor Anker liegen, erzeugen ihren Strom bisher meist durch eigene (Diesel-)Generatoren. Damit einher geht ein erheblicher Ausstoß von Emissionen. Ein Bezug des Stroms aus Landstromanlagen könnte demnach fossile Brennstoffe einsparen, Abgase reduzieren und die Luftqualität verbessern.

Die Versorgung mit Landstrom galt bislang jedoch als zu kostenintensiv. Hier setzt der Gesetzgeber nun mit der Begrenzung der EEG-Umlage an. Zudem ist vor dem Hintergrund der ambitionierten EU-Klimaziele bereits im Gespräch, die Reduzierung durch eine weitere EEG-Novelle auch auf die Versorgung von Binnenschiffen auszuweiten.

Damit eine Begrenzung der EEG-Umlage gemäß Paragraf 65b EEG 2021 in Anspruch genommen werden kann, müssen Betreiber von Landstromanlagen nachweisen, dass

  • die Landstromanlage ausschließlich Strom an Seeschiffe liefert,
  • die Belieferung des jeweiligen Seeschiffes an einem Liegeplatz nicht auf einen längeren Zeitraum angelegt ist und
  • die Strommengen, die die Landstromanlage im jeweils letzten Kalenderjahr an Seeschiffe geliefert hat und die auf den Seeschiffen sodann verbraucht worden sind, mehr als 100 Megawattstunden betrugen.

Neben der neuen Begrenzung der EEG-Umlage gilt für Landstrom auch ein ermäßigter Stromsteuersatz in Höhe von 0,50 Euro pro Megawattstunde.

Zudem stellt der Bund Fördermitteln für neue Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen zur Verfügung. Auch dies dürfte dazu führen, dass neue Landstromanlagen als Geschäftsmodell an wirtschaftlicher Attraktivität gewinnen. Mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot können mit maximal 80 Prozent der Investitionsausgaben gefördert werden. Modernisierungsmaßnahmen für Landstromanlagen in Seehäfen werden mit maximal fünf Millionen Euro gefördert, für Modernisierungsmaßnahmen in Binnenhäfen sind es maximal zwei Millionen Euro. Unternehmen aus der Schifffahrt und Hafenwirtschaft können sich bis zum 30. September 2022 um die Fördergelder bewerben. 

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