Die gemeinsame Nutzung von Daten und die Datensouveränität werden in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen. Die Tatsache, dass der europäische Data Governance Act kurz vor seiner Fertigstellung steht, wird die Entwicklungen in dieser Hinsicht in den kommenden Jahren nur noch verstärken.
Der besagte Data Governance Act wurde letztes Jahr von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und ist zentraler Bestandteil ihrer Daten- und Digitalstrategien, die unter anderem auf einen gemeinsamen Ordnungsrahmen abzielt. So sollen das Vertrauen in den Datenaustausch zwischen Organisationen gefördert und Anreize für die Entwicklung von EU-Datenräumen geschaffen werden. Der Aspekt einer adäquaten Sicherheit und Kontrollierbarkeit über in diesen Räumen zugänglichen Daten steht im Zentrum. Ein Kernaspekt ist dabei, dass der Zugang zu Daten über bestimmte Gatekeeper, sogenannte „Anbieter von Datenaustauschdiensten“, strukturiert wird. Diese Datenvermittler sollen zur Neutralität verpflichtet sein und strenge Anforderungen erfüllen, unter anderem dürfen sie die Daten nicht für ihre eigenen Interessen nutzen.
Damit der Data Governance Act in Kraft treten kann, müssen sich sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat – das Gremium, in dem die Regierungen aller 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind – auf den endgültigen Wortlaut des Textes einigen. Erst vor kurzem gaben der Rat und das Parlament bekannt, dass sie im Zuge des Trilogs eine vorläufige Einigung über den Text erzielt haben.
Neben einem neuen Rechtsrahmens für Datenmittler sieht die europäische Initiative auch größere Rechte für die Weiterverwendung von Daten vor, die sich im Besitz von öffentlichen Stellen befinden. Die Kommission wäre befugt, die internationale Übermittlung von nicht-personenbezogener Daten durch die Annahme von „Angemessenheitsbeschlüssen“ zu unterstützen, ähnlich wie im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und Modellklauseln zu entwickeln, um die Übermittlung von Daten des öffentlichen Sektors auch in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu unterstützen.
Der Data Governance Act fördert darüber hinaus die freiwillige gemeinsame Nutzung von Daten zum Wohle der Allgemeinheit, während im Rahmen des Gesetzes auch ein neuer Europäischer Dateninnovationsrat eingerichtet werden soll, um die Interoperabilität von Daten zu gewährleisten und bei der Entwicklung von europäischen Datenräumen zu beraten. Dies gilt auch für den Gesundheitsbereich, in dem traditioneller Weise Hindernisse für die gemeinsame Nutzung von Daten bestehen. Die Freigabe von Daten in diesem Gebiet wird jedoch als Möglichkeit angesehen, bestehende Arbeitsweisen effizienter zu gestalten, potenziell bahnbrechende Innovationen hervorzubringen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.