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Out-Law Analysis Lesedauer: 2 Min.

Einheitliche Regeln für fairen Wettbewerb bei Kurzzeitvermietungen in der EU erforderlich


Nur durch einheitliche Vorschriften kann innerhalb der teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Art Mindestschutz gewährt werden, um der Kurzzeitvermietung in Abgrenzung zum übrigen Hotelgewerbe die notwendige rechtliche Regulierung zu ermöglichen.

Hotrec, der Dachverband des europäischen Hotel- und Gaststättengewerbes, legte jüngst ein Positionspapier vor, in welchem der Verband sich für konkrete Empfehlungen mit Blick auf eine einheitliche EU-Verordnung zur Regulierung der Kurzzeitvermietung unter gleichen und nachhaltigen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union ausspricht.

Unter dem Begriff „kurzzeitige Vermietungen“ fällt das Bereitstellen einer Unterkunft für kurzfristige, also in der Regel tage- oder wochenlange, Aufenthalte von Besuchern. Dabei kann die Unterkunft ein möbliertes Zimmer oder eine ganze Wohnung beziehungsweise ein Haus sein, unter Umständen mit Zugang zu anderen Dienstleistungen oder Einrichtungen. Hotels sind von dieser Definition ausgeschlossen.

Jörn Fingerhuth

Rechtsanwalt, Partner, Head of Property, Germany

Kurzfristige Vermietungen machen laut Schätzungen der EU-Kommission mittlerweile rund ein Viertel des touristischen Unterkunftssektors aus.

Das Positionspapier, veröffentlicht unter dem Titel „Position Paper on EU-wide Regulation of Short-term Rentals, enthält einen konkreten Vorschlag, wie eine zukünftige EU-Verordnung Regelungen aufstellen könnte, um faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche ermöglichen zu können. Kernpunkte dieses Positionspapieres sind neben Maßnahmen zur Registrierung von Vermietern auch der DSGVO-gerechte Datenaustausch sowie die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern in der Branche.

Rasanter Anstieg von Kurzzeitvermietung

Die Forderungen des Hotel-Dachverbandes sind nicht neu. Hortec befasste sich bereits im Jahr 2014 in einem ersten Positionspapier mit dem Thema Kurzzeitvermietung, welches seinerzeit noch unter dem Begriff „emerging shadow economy“ erfasst wurde. In der Vergangenheit wiesen mehrere Verbände, so auch der Hotelverband Deutschland (IHA), auf die mit dem rasanten Anstieg der Kurzzeitvermietungen verbundenen Risiken hin. Aspekte wie unlauterer Wettbewerb sowie das Erfordernis, Anwohnern einen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen, spielen hierbei eine Rolle.

Das touristische Ökosystem der EU veränderte sich in den vergangenen acht Jahren rasant. Grund hierfür waren unter anderem auch die erfolgreichen Markteintritte von Plattformanbietern wie Airbnb und Booking.com. Kurzfristige Vermietungen machen laut Schätzungen der EU-Kommission mittlerweile rund ein Viertel des touristischen Unterkunftssektors aus. Die Attraktivität dieser touristischen Alternativen liegt zum einen in der Erschließung weniger touristischer Regionen – im Unterschied zur klassischen Hotelbranche – sowie in den attraktiven Zuverdienstmöglichkeiten für Vermieter. Dabei stehen gewerbliche Anbieter, die ganze Häuser oder Wohnungen für kurzfristige Miete anbieten, in unmittelbarer Konkurrenz zum restlichen Beherbergungsgewerbe – ohne jedoch deren steuerlichen und gesetzlichen Bestimmungen zu unterliegen.

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ist das Bedürfnis nach fairen Wettbewerbsbedingungen größer denn je, um Anwohner, Verbraucher und lokale Gemeinschaften zu schützen. Der stetig wachsende Markt für Kurzzeitvermietungen erfordert neben Transparenz auch einen funktionierenden Binnenmarkt.

Uneinheitlicher Rechtsrahmen in der EU

Das EU-Parlament wies bereits am 21. Januar 2021 darauf hin, „dass das expansive Wachstum im Bereich der Kurzzeitvermietung an Urlauber dazu führt, dass Wohnraum vom Markt verschwindet und die Preise steigen, und sich negativ auf die Lebensqualität in städtischen und touristischen Zentren auswirken kann“.

Janett Bachmann

Dr. Janett Bachmann

Rechtsanwältin

In der EU gibt es einen Flickenteppich an nationalen Vorschriften zur Kurzzeitvermietung – ein einheitlicher Rechtsrahmen und somit auch grenzüberschreitende Mindeststandards fehlten nach wie vor.

Viele EU-Länder reagierten in den letzten Jahren auf diese Entwicklung mit unterschiedlichen Vorschriften und Gesetzen, um den mit der Kurzzeitvermietung einhergehenden Herausforderungen gerecht zu werden. Auch innerhalb der Bundesrepublik wurden bestehende Regularien stärker durchgesetzt und neue Gesetze zu dem Thema erlassen.

Die parallele Entwicklung innerhalb der verschiedenen Staaten mündete jedoch in einem Flickenteppich an nationalen Vorschriften – ein einheitlicher Rechtsrahmen und somit auch grenzüberschreitende Mindeststandards fehlten nach wie vor.

EU-Verordnung könnte Abhilfe schaffen

Die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens innerhalb der EU auf Grundlage von EU-Verordnungen ist ein langanhaltender Trend, welcher sich bewährt hat: Nur durch die Schaffung einheitlicher Vorschriften kann innerhalb der teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Art Mindestschutz gewährt werden, um der Kurzzeitvermietung in Abgrenzung zum übrigen Hotelgewerbe die notwendige rechtliche Regulierung zu ermöglichen.

Aufgrund der Vergleichbarkeit in der Beherbergungssituation scheint es nicht mehr gerechtfertigt, Anbieter von Kurzzeitvermietungen aus den rechtlichen Rahmenbedingungen auszuklammern. Neben den bereits aufgezeigten Problemen wie unterschiedliche Besteuerung und divergierende Standards beim Verbraucherschutz ist auch davon auszugehen, dass mit den aktuell steigenden Preisen für Wohnen und den damit verbundenen Kosten der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum – insbesondere in den touristisch beliebten Metropolregionen – immer weiter erschwert wird, sofern eine Regulierung nicht erfolgt.

Die Vereinheitlichungsbestrebungen sowie Vorschläge des Hotelverbandes sind daher ein funktionierendes Mittel, das den Herausforderungen, welche die Kurzzeitvermietung mit sich bringt, gewachsen zu sein scheint.

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