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Nachhaltigkeitsbehauptungen von Fluggesellschaften im Fokus der EU-Untersuchung


Die Europäische Kommission hat 20 Fluggesellschaften zu potenziell irreführenden umweltbezogene Aussagen angeschrieben. Die Fluggesellschaften haben 30 Tage Zeit, um Maßnahmen vorzuschlagen, die die Bedenken der Kommission ausräumen.

Die Schreiben wurden von der Kommission in Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherschutzbehörden verschickt. Sie betreffen insbesondere Behauptungen der Fluggesellschaften, die durch die Flüge verursachten CO2-Emissionen könnten durch Klimaschutzprojekte oder durch die Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe ausgeglichen werden, wozu die Verbraucher durch die Zahlung zusätzlicher Gebühren beitragen könnten. Außerdem steht der Begriff des „nachhaltigen Flugkraftstoffs“ – Sustainable Aviation Fuel oder kurz SAF – im Fokus, der nach Ansicht der Kommission von den Fluggesellschaften verwendet wurde, „ohne die Umweltauswirkungen solcher Kraftstoffe eindeutig zu begründen“.

Die Behörden wollen klären, ob die festgestellten Praktiken als irreführende Handlungen angesehen werden können, die unter die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fallen würden. Artikel 5, 6 und 7 der Richtlinie verbieten unlautere Geschäftspraktiken in Form von irreführenden Handlungen oder Unterlassungen gegenüber Verbrauchern.

„Die Fluggesellschaften sind durchaus gewillt, ihre Geschäftsmodelle in nachhaltigere Modelle umzuwandeln“, so Dr. Fabian Klein, Experte für Wettbewerbsrecht bei Pinsent Masons. „Jedoch stehen sie vor vielen Herausforderungen, die es ihnen schwer machen – seien es technische Beschränkungen oder ein sehr strenges Regulierungssystem zur Gewährleistung der Sicherheit. Das macht es kompliziert, Veränderungen zu erzielen. Trotzdem hat die Branche in letzter Zeit sehr aktiv für ihre Umweltfreundlichkeit geworben, und ist dabei eventuell über das Ziel hinausgeschossen.“

Die Kommission verschickte ihre Schreiben zusammen mit den CPC-Behörden, die in vielen Ländern für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind. Auslöser war eine im Juni 2023 gestartete koordinierte Aktion, bei der Verbraucherschutzorganisationen aus 19 Ländern bei der Europäischen Kommission und den CPC-Behörden Beschwerde einreichten und behaupteten, dass 17 europäische Fluggesellschaften irreführende klimabezogene Behauptungen aufgestellt hätten, die gegen die EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen.

Die Kommission und die CPC-Behörden fordern die Fluggesellschaften auf, innerhalb von 30 Tagen Maßnahmen vorzuschlagen, um ihre Bedenken auszuräumen. Sobald die Kommission die Antworten erhalten hat, werden Sitzungen mit dem CPC-Netz und den Fluggesellschaften stattfinden, um die von den Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen zu erörtern. Die Kommission wird auch die Umsetzung der gegebenenfalls vereinbarten Änderungen überwachen.

„Wenn die beteiligten Fluggesellschaften nicht die notwendigen Schritte unternehmen, um die in dem Schreiben geäußerten Bedenken auszuräumen, können die CPC-Behörden weitere Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Sanktionen, beschließen“, so die Kommission.

Die EU ist dabei, neue und strengere Regeln für Greenwashing einzuführen. Im März wurde die so genannte Empowerment-Richtlinie als erste von zwei größeren Gesetzesänderungen verabschiedet. Die zweite, die Green-Claims-Richtlinie, wird wahrscheinlich nach der Europawahl verabschiedet.

„Auch wenn die Empowerment-Richtlinie eigentlich erst in zwei Jahren umgesetzt und damit angwendet werden muss, erweckt die Kommission hier den Eindruck, als würden diese Regeln schon jetzt gelten. Sie will offensichtlich einen Standard setzen, wie diese Regeln anzuwenden sind, bevor sie überhaupt auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen“, so Dr. Klein. Umweltbezogene Aussagen sollten daher bereits in der Vorbereitungsphase auf das Inkrafttreten dieser beiden Gesetzestexte einer strengeren Prüfung unterzogen werden, meint Klein.

„Unternehmen sollten besonders vorsichtig sein, wenn sie solche Aussagen machen, denn das damit verbundene Reputationsrisiko für ihre Marken ist enorm, und die Fallstricke sind aufgrund des hohen Detaillierungsgrads dieser Vorschriften vielfältig“, so Dr. Klein. „Die Antwortschreiben, die die Fluggesellschaften nun der Europäischen Kommission vorlegen werden, und die sich daraus ergebenden Diskussionen werden daher von großer Bedeutung für die Festlegung der Standards für umweltbezogene Werbeaussagen in den kommenden Jahren sein, auch außerhalb der Flugbranche.“

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