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Eckpunktepapier zur Gigabitstrategie veröffentlicht: bis 2030 flächendeckend Glasfaser


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr will den Ausbau der digitalen Infrastruktur beschleunigen, indem es Genehmigungsverfahren abkürzt und den Zugang zu staatlichen Fördergeldern vereinfacht.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein Eckpunktepapier (PDF, 16 Seiten/3 MB) veröffentlicht, das als Grundlage für Deutschlands neue Gigabit-Strategie dienen soll. Das Papier enthält Maßnahmen, durch die der Glasfaser- und der Mobilfunkausbau beschleunigt werden sollen.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, zufolge, soll Deutschland bis zum Jahr 2030 über Glasfaseranschlüsse in jedem Haus und den neusten Mobilfunkstandard „überall dort, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind“ verfügen. Als erster Schritt soll bis Ende 2025 die Anzahl der Glasfaseranschlüsse in Deutschland verdreifacht werden.

Um dies zu erreichen, will das BMDV die für den Ausbau nötigen Genehmigungsverfahren abkürzen. Das Papier sieht vor, dass die Bundesländer ihr Baurecht noch in diesem Jahr ändern, damit beispielsweise mit dem Bau von Mobilfunkmasten auch ohne Baugenehmigung begonnen werden kann. Auch sollen Änderungen an Mobilfunkmasten und das Errichten von mobilen Masten ohne Genehmigung möglich werden. Rahmenzustimmungen, bei denen statt vieler Einzel-Anträge nur eine Bauanzeige nötig ist, sollen stärker genutzt werden. Zudem sollen die vorgeschriebenen Abstände zwischen Mobilfunkmasten verkleinert werden. Auch ist geplant, die Dauer der Genehmigungsverfahren der Deutschen Bahn bei der Ertüchtigung von Tunneln für den Mobilfunk zu halbieren.

Beim Glasfaserausbau sollen neue und schnellere Verlegetechniken wie Microtrenching und die oberirdische Verlegung häufiger zum Einsatz kommen. Zwar sind solche Verfahren gesetzlich bereits – unter in der Praxis häufig umstrittenen Voraussetzungen – erlaubt, sie werden jedoch laut BMDV kaum genutzt. Pilotprojekte sollen nun mit gutem Beispiel vorangehen.

„Zugleich unterstützen wir die Prozesse zur Normung und Standardisierung alternativer Verlegetechniken und prüfen, ob und wie mögliche Bauschäden oder Risiken abgefedert werden können“, so das BMDV. Eine DIN-Norm soll den Umgang und den Einsatz der Verfahren für Kommunen, Landkreise und TK-Unternehmen erleichtern. Die Normungs- und Standardisierungsprozesse für alternative Verlegetechniken sollen in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen werden.

Das BMDV beabsichtigt, auch die Genehmigungsverfahren für die staatliche Förderung des Glasfaserausbaus zu vereinfachen: Das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zum Förderbescheid, soll künftig digital abgewickelt werden. Zudem sollen Kommunen, die ihr Glasfasernetz mit Hilfe staatlicher Fördergelder ausbauen wollen, künftig seltener ein Markterkundungsverfahren durchlaufen müssen. Die Frage, ob ein Gebiet förderwürdig ist, soll künftig vor allem anhand der Anzahl weißer Flecken – Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s – in einer Region geklärt werden. Gibt es viele weiße Flecken in einer Region, könne dem Papier zufolge davon ausgegangen werde, dass kein privatwirtschaftliches Interesse am Ausbau in dieser Region besteht und entsprechende Ausbauprojekte förderfähig sind. Auf diese Weise sollen der bürokratische Aufwand und die Kosten minimiert werden. Das zuständige Bundesland soll bei der Entscheidung ein Mitspracherecht haben.

Zudem sieht das Eckpunktepapier vor, dass das sogenannte „Betreibermodell“ für Kommunen leichter wird. In diesem Modell erhalten nicht Netzbetreiber, sondern kommunale Unternehmen staatliche Fördermittel, um ihr Netz selbst auszubauen. Durch einen Mustervertrag und die Möglichkeit, Planung und Bau gleichzeitig auszuschreiben, soll das Betreibermodell künftig für mehr Kommunen attraktiv sein.

Das BMDV will auf Basis des Papiers seine neue Gigabit-Strategie entwickeln, die noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend als „Kompass“ beim Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland dienen soll.

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