Out-Law News Lesedauer: 1 Min.

Landgericht Frankfurt untersagt örtlichem Stromversorger Preis-Splitting


Die Mainova AG darf von Neukunden keine höheren Preise verlangen als von Bestandskunden. Das Landgericht Frankfurt hat Medienberichten zufolge geurteilt, dass das sogenannte „Preis-Splitting“ gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoße und wettbewerbswidrig sei.

Wie Der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass der örtliche Stromversorger Mainova von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung keinen höheren Strompreis verlangen dürfe als von Bestandskunden. Die Spaltung des Tarifs sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, heiße es in dem Urteil (Az. 03-06 O 6 / 22).

 

Der Ökostromversorger Lichtblick hatte das Verfahren angestrengt. Wie Lichtblick mitteilte, hatte die Mainova im konkreten Fall von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt, von Bestandskunden nur 32,61 Cent. Im Februar habe der Versorger den Preis dann auf 57,70 Cent gesenkt.

 

„Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen“, so Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick. „Die betroffenen Stadtwerke brechen nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht.“

Wegen den drastisch gestiegenen Preisen an der Strombörse hatten im vergangenen Jahr zahlreiche Billig-Stromanbieter Insolvenz angemeldet. Ihre ehemaligen Kunden wurden anschließend in der sogenannten Ersatzversorgung automatisch von den Grundversorgern weiter mit Elektrizität beliefert. Die Wirtschaftswoche berichtete, ein Sprecher der Mainova habe die Zahl der aufgrund von Insolvenzen kurzfristig hinzugekommenen Stromkunden auf 7600 beziffert. Um deren Versorgung sicherzustellen, habe das Unternehmen kurzfristig zu vergleichsweise hohen Preisen Elektrizität zukaufen müssen. Diese habe es nicht auf die Bestandskunden mitumlegen wollen.

„Ob ein Tarifsplit tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt, ist nicht abschließend geklärt“, so Dr. Valerian von Richthofen, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons. „Für einen solchen Tarifsplit sprechen durchaus gute Gründe. Denn andernfalls würden alle Kunden in der Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung des betreffenden Grundversorgers die letztlich insolvenzbedingten Mehrkosten für die erforderliche kurzfristige Energiebeschaffung tragen.“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte den Vorwurf der Preistreiberei im Vorfeld des Verfahrens gegenüber Der Spiegel zurückgewiesen. Dort wurde VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit den Worten zitiert: „Stadtwerke mussten als Grundversorger teils über Nacht Tausende neue Kunden mitversorgen, weil deren Anbieter kurzfristig den Betrieb eingestellt hatten. Solche gewaltigen Strommengen hat kaum ein Grundversorger vorrätig. Also mussten viele am Spotmarkt Strom dazukaufen – zu exorbitanten Preisen.“ 

We are working towards submitting your application. Thank you for your patience. An unknown error occurred, please input and try again.