Sarah Kappe
Rechtsanwältin
Sarah Kappe berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und vertritt sie bundesweit in den damit verbundenen arbeits- und zivilgerichtlichen Verfahren.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die inhaltlichen Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.