In unserem Webinar zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz geben wir Ihnen einen Überblick zur Compliance und den arbeitsrechtlichen Aspekten.

Kürzlich wurde das Hinweisgeberschutzgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es wird voraussichtlich Ende Juni 2023 in Kraft treten. Gegenstand des Gesetzes ist der unternehmensinterne Umgang mit Meldungen zu Straftaten und anderen Missständen im Unternehmen. Insbesondere müssen Unternehmen mit in der Regel 50 und mehr Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten.

Ebenfalls enthalten sind Vorgaben zum Verfahren, der Vertraulichkeit der Meldungen und der Maßnahmen zum Schutz der hinweisgebenden Person.

Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen und laden Sie sich die Handlungsempfehlungen am Ende des Artikels herunter:

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Who should attend?

Unser Seminar richtet sich an Compliance- und HR-Experten sowie Entscheidungsträger, Geschäftsführer und Vorstände von in Deutschland ansässigen oder tätigen Unternehmen.

 

Datum

12:00 - 12:45 CET

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