Mangel an Klarheit darüber, was unzulässige Weiterverlagerung begründet, stellt Finanzinstitute, die die Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in Bezug auf die Kündigungsrechte bei Auslagerungsverträgen einhalten wollen, vor Herausforderungen.
Die Leitlinien der EBA verlangen, dass Auslagerungsverträge klarstellen, ob Weiterverlagerungen von kritischen Funktionen erlaubt sind. Wenn eine kritische oder wesentliche Funktion weiterverlagert wird, spezifizieren die Leitlinien zudem, dass Finanz- und Zahlungsinstitute sicherstellen sollten, dass sie das vertraglich zugesicherte Recht haben, die Auslagerungsvereinbarung zu kündigen, sofern es zu unzulässigen Weiterverlagerungen kommt oder wenn die vorgeschlagene Weiterverlagerung zu einer wesentlichen Erhöhung des Risikos führen oder wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vereinbarung haben könnten.
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