Der förderfähige Aufwand, den ein Unternehmen geltend machen kann, ist auf 2 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt. Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Unternehmens angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die Steuerschuld, wird sie als Steuererstattung ausgezahlt. Unternehmen, die die Zulage in Anspruch nehmen wollen, müssen zuerst eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage anfordern. Mit dieser Bescheinigung kann dann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Der Antrag kann immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Bei mehrjährigen Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt gestellt werden.
Außerdem kann ein Forschungsvorhaben gleichzeitig durch die Forschungszulage und durch andere nationale, EU- und internationale Projektförderinstrumente, wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, gefördert werden. Unternehmen, die mehrere Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen, müssen allerdings besonders sorgfältig auf die Bedingungen der einzelnen Programme achten, um beispielsweise unerwünschte Doppelförderungen zu vermeiden.
Talente anwerben und binden
Gerade für Startups, die zwar auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen sind, aber noch keine sehr hohen Gehälter zahlen können, ist es eine Herausforderung, als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Dennoch ist es auch als Biotech-Start-up mit begrenztem Budget möglich, qualifiziertes Personal zu finden und zu binden. Hierzu ist es wichtig, die Stärken zu nutzen, die Unternehmen gerade in der Gründungsphase haben. Dazu zählen unter anderem ein hohes Maß an Flexibilität und Agilität. So können sich Start-ups beispielsweise attraktiv machen, indem sie ihren Mitarbeitern nicht nur hybride Arbeitsmodelle anbieten, also eine Kombination aus Büro und Homeoffice, sondern auch bei der Arbeitszeit ein gewisses Maß an Flexibilität an den Tag legen, sofern die rechtlichen Grenzen dies zulassen. Auch können Arbeitnehmer gerade bei Startups häufig eigene Ideen einbringen und schnell Verantwortung übernehmen; für Mitarbeiter mit Unternehmergeist ist dies durchaus attraktiv, weil sie Dinge im Team aktiv gestalten können.
Vor allem aber können für Startups Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, auch „Incentive-Programme“ genannt, von Bedeutung sein. Über solche Programme werden Mitarbeiter unabhängig vom Grundgehalt am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Das bietet gleich mehrere Vorteile: Der Mitarbeiter erhält neben seinem Grundgehalt einen weiteren wirtschaftlichen Anreiz, dem Unternehmen beizutreten. Auch wird er motiviert, sich im Unternehmen zu engagieren, um es zum Erfolg zu führen. Darüber hinaus wird so auch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Start-up gestärkt und die Bindung gefestigt.
Die Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung sind vielfältig und hängen insbesondere von der Rechtsform des Unternehmens ab: Beispielsweise hat eine direkte Beteiligung an einer GmbH durch Übernahme von Anteilen andere Anforderungen zu erfüllen als die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft durch Erhalt von Aktien. Daneben spielt auch die Frage eine Rolle, ob der einzelne Mitarbeiter durch die Beteiligung gewisse Mitbestimmungs- und Informationsrechte erwerben soll; denn dies ist häufig nicht gewünscht. Schließlich gibt es sogenannte virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, die keine echte Beteiligung an der Gesellschaft darstellen, sondern eine solche – wie der Name schon sagt – lediglich virtuell vermitteln. Die Beteiligung erfolgt hier am Erlös. Diese virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind in der Praxis weit verbreitet.
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