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Im Fall Becker gegen Pocher könnte es auch um den Wiederaufbau einer Marke gehen


Boris Becker hat Oliver Pocher verklagt, weil der seine Persönlichkeitsrechte verletzt habe. Angeblich geht das Verfahren nun sogar in die nächste Instanz. Einer Expertin für Markenrecht zufolge kann das Verfahren auch Auswirkungen auf seine Markenreputation haben.

Medienberichten zufolge soll Boris Becker Berufung gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Offenburg vom 15. November eingereicht haben. Damals hatte das LG Offenburg entschieden, dass Becker durch eine Aktion von Comedian Oliver Pocher nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei.

In dem Rechtsstreit vor dem LG Offenburg machte Boris Becker gegenüber Oliver Pocher Ansprüche wegen eines in einer Fernsehsendung im Oktober 2020 ausgestrahlten Beitrags geltend. In dem Beitrag hatte Pocher einen Spendenaufruf getätigt, durch den 413,34 Euro für Becker gesammelt worden war. Das Geld konnte jedoch nicht übergeben werden, da Becker die Annahme verweigerte.

Pocher erfand daraufhin einen Mode-Preis mit einer Preistrophäe, in der das gesammelte Bargeld versteckt war. Becker wurde der Eindruck vermittelt, ihm werde der Preis für seine Mode-Kollektion verliehen. „Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an Boris Becker verliehen wurde, um ihm unbemerkt den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste dieser bei der Preisübergabe nicht“, so das LG Offenburg. Als die Sendung ausgestrahlt wurde, wurde dies jedoch für die Zuschauer ersichtlich.

Boris Becker fühlte sich durch den Beitrag beleidigt und sah seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, heißt es in dem Urteil. Daher ging er gegen die Verwendung der Film- und Bildaufnahmen vor.

Das LG Offenburg wies die Klage jedoch ab. Zwar könne sich Pocher „nicht auf eine Einwilligung von Boris Becker stütze“, weil ihm „die Einzelheiten der geplanten Verbreitung – insbesondere deren satirischer Charakter“ vorher nicht mitgeteilt wurden. Die Veröffentlichung sei aber dennoch möglich, da es sich um „Bildnisse der Zeitgeschichte“ handele.

Das Gericht wog in seiner Entscheidung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Klägers an seiner Privatsphäre ab und kam zu dem Schluss, dass im fraglichen Fall die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit überwiegen.

„Während es sich hier um einen Rechtsstreit handelt, bei dem das Gericht die Interessen der Öffentlichkeit gegen die der Privatsphäre abwägen musste, dürfte das eigentliche Problem für Becker viel tiefer liegen“, so die Markenschutz- und Tennisanwältin Désirée Fields von Pinsent Masons. „Becker wurde vor kurzem aus dem Gefängnis entlassen und kehrte diesen Monat nach Deutschland zurück, um ein neues Kapitel in seinem Leben aufzuschlagen und seinen guten Namen und sein Markenimage sowohl in der Tenniswelt als auch im Allgemeinen wiederherzustellen. Gegenstand einer Satire zu sein, wie es hier geschehen ist, dürfte seine Ambitionen sicherlich nicht fördern, wird angesichts seines internationalen Bekanntheitsgrades jedoch schwer zu vermeiden sein.“

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