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Finanzministerium will Superbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche schaffen


Eine neue Bundesbehörde soll alle wesentlichen Kompetenzen im Bereich der Finanzkriminalität in sich vereinen und so effizienter gegen Geldwäsche vorgehen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) stellte gestern ein Eckpunktepapier zur effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland vor und kündigte an: Um schlagkräftig gegen Finanzkriminalität vorzugehen und Sanktionen konsequent durchzusetzen, wolle er wichtige Kräfte unter einem Dach bündeln, mehr in die Ausbildung von Finanzermittlern investieren und Digitalisierung und Vernetzung vorantreiben. Deutschland dürfe nicht länger den Ruf eines Geldwäscheparadieses haben, so Lindner.

Er will daher eine neue Bundesbehörde schaffen, die effizienter gegen Geldwäsche vorgehen soll: „Bislang sind wir nur gut darin, die kleinen Fische zu fangen, die großen entwischen uns zu häufig. Da muss Deutschland besser werden“, erklärte er.

Für die wirksame Bekämpfung der Finanzkriminalität sollen „die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde gebündelt“ werden: Sie soll „Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ heißen und alle relevanten Funktionen und Kompetenzen in sich vereinen.

Die neue Behörde soll auf drei Säulen ruhen: Die erste Säule soll das noch zu schaffende Bundesfinanzkriminalamt bilden, „das einen eigenständigen Fahndungsbereich sowie echte Ermittlungsbefugnisse bekommt. Die zweite Säule solle die bisherige Anti-Geldwäsche-Einheit FIU bilden. Sie könnte künftig nicht mehr beim Zoll, sondern bei der Bundesbehörde angesiedelt sein und soll eng mit dem Bundesfinanzkriminalamt zusammenarbeiten. Die dritte Säule soll die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht bilden. Sie könnte die Aufsicht im Nichtfinanzsektor übernehmen und die Länderaufsichtsbehörden entlasten.

Lindners Vorschlag steht auch in Zusammenhang mit dem neuen Deutschland-Bericht des internationalen Anti-Geldwäsche-Gremiums Financial Action Task Force (FATF), der heute veröffentlich wurde. „Deutschland hat in den letzten fünf Jahren bedeutende Reformen durchgeführt, um sein System zu stärken und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen“, so die FATF. Diese Maßnahmen zeigten bereits Wirkung, reichten allerdings noch nicht aus. „Als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, die größte in der EU und mit einer großen Anzahl globaler Verflechtungen ist Deutschland mit erheblichen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken konfrontiert. Die deutschen Behörden haben ein gutes Verständnis für diese Risiken und arbeiten konstruktiv mit den entsprechenden Stellen in anderen Ländern zusammen. Die innerstaatliche Koordinierung zwischen den 16 deutschen Bundesländern stellt jedoch eine Herausforderung dar, und die Koordinierung und Kohärenz zwischen den verschiedenen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sollte verbessert werden“, so die FATF weiter.

Im letzten Deutschland-Bericht der FATF aus dem Jahr 2010 war die Kritik noch deutlich schärfer ausgefallen. Damals hieß es, dass es an vielen wesentlichen Stellen in Deutschland kein „ausreichendes Bewusstsein“ für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungsrisiken gebe.

„Die unzureichende Geldwäschebekämpfung in Deutschland ist ein Dauerthema und wird immer wieder von der FATF kritisiert“, so Dr. Jochen Pörtge, Experte für Wirtschaftsstrafrecht bei Pinsent Masons. „Die Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Osnabrück bei der FIU im Sommer 2020 hat der Kritik neues Gewicht verliehen. Ob eine zentrale Behörde die Lösung ist, wird sich zeigen. Das Bundeszentralamt für Steuern ist eher ein abschreckendes Beispiel.“

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte 2020 ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gegen Mitarbeiter der FIU eingeleitet. Die Ermittlungen beruhten auf dem Verdacht, die FIU habe Geldwäscheanzeigen nicht an Strafverfolger weitergeleitet. Auch darüber hinaus wurde in den letzten Jahren regelmäßig Kritik laut, die FIU könne den Verdachtsmeldungen, die bei ihr eingehen, aufgrund von Personalmangel nicht angemessen nachgehen.

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