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KFW-Förderung für energieeffiziente Neubauten mit Standard EH40 neugestartet


Ab 20. April können Bauherren von Projekten mit Effizienzhausstandard 40 wieder Förderkredite und -Zuschüsse der KfW-Bank beantragen.

Seit einem Förderstopp im Januar ruht die Vergabe von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Neubau energie­effizienter Gebäude mit dem Effizienzhausstandard 40 (EH40). Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima nun mitteilte, soll das EH40-Förderprogramm am 20. April wieder starten. Gefördert werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Das Budget ist auf eine Milliarde Euro beschränkt, zudem ist das Förderprogramm bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Geht das Geld vorher aus, wird unter strengeren Vorgaben weitergefördert.

„Das KfW-40 Fördervolumen für 2022 ist ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Julia Stubert, Immobilienrechtsexpertin bei Pinsent Masons. „Es ist zu erwarten, dass es schon innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht ist. Die Antragsteller stehen in den Startlöchern und es ist mit einer Flut von Anträgen innerhalb weniger Wochen zu rechnen.“  

Auch Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klima, erklärte, man müsse sich darauf einstellen, dass die Fördermittel sehr schnell ausgeschöpft sein werden. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, habe man die Fördersätze halbiert. Genauere Angaben zu den neuen Fördersätzen machte das Ministerium nicht. Auch die Förderbedingungen wurden geändert. So soll der Einbau von Gasheizungen nun nicht mehr gefördert werden. Zudem kündigte Habeck an, dass die Neubauförderung schrittweise neu ausgerichtet werden solle, um sie auf mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten.

Der Neustart der EH40-Förderung soll laut Habecks Ministerium der erste Schritten auf dem Weg zur Neuausrichtung des Programmes sein. Sollte das Budget von einer Milliarde Euro vor Ablauf des Jahres ausgeschöpft sein, wird die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) „nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt“, so das BMWK. Dann wäre eine Neubauförderung nur für Bauprojekte möglich, die das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) erhalten haben. Dabei handelt es sich um ein staatliches Qualitätssiegel, das nur Gebäude erhalten, die nachweisen können, dass sie besondere ökologische, soziokulturelle und ökonomische Anforderungen erfüllen. Diese Regel würde bis zum Ende des Jahres 2022 angewendet.

Ab Januar 2023 soll dann ein „neues umfassendes Programm“ mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ starten. Es soll laut BMWK „das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickeln und die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen.“ Die Details sind noch in Arbeit. „Für die Branche besteht somit weiterhin Planungsunsicherheit, was aktuelle und künftige Projektentwicklungen erschwert“, merkt Stubert an.

Auch, wer ein Gebäude energieeffizient sanieren will, kann Fördermittel bei der KfW beantragen. Die KfW-Förderung für die Sanierung wurde bereits am 22. Februar wieder aufgenommen. Habeck sagte nun, er wolle prioritär die „die dringend notwendige Sanierung fördern.“ Sie sei enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. „Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“ Er ging nicht näher darauf ein, ob auch hier eine Neuausrichtung geplant ist.

Die unterschiedlichen Effizienzhaus-Standards machen Vorgaben für den Energiebedarf und den Wärmeverlust von Immobilien. Für Neubauprojekte, die den jeweiligen Standard erfüllen, konnte bis 23. Januar 2023 eine Förderung in Form eines Zuschusses oder eines Kredits in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro beantragt werden. Eine Sonderform der Förderung war der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem der Kreditbetrag nicht vollständig zurückgezahlt werden musste.

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