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Neues EU-Instrument soll Zugang zu Beschaffungsmärkten in Drittstaaten verbessern


Ein neues Instrument könnte es der EU bald erlauben, Unternehmen von öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen, wenn diese aus Ländern stammen, die ihren Markt gegen Konkurrenz aus der EU abschotten.

Nach zehn Jahre andauernden Verhandlungen haben das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Ministerrat eine vorläufige Einigung zu neuem internationalem Beschaffungsinstrument (IPI) erreicht.

Das IPI soll über eine neue Verordnung geschaffen werden und nach Angaben der Kommission dazu führen, dass EU-Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträge in Nicht-EU-Staaten seltener diskriminiert oder ausgeschlossen werden. Dass soll erreicht werden, indem Unternehmen aus Ländern, in denen EU-Unternehmen bei der Auftragsvergabe diskriminiert werden, künftig auch in der EU nur noch erschwerten oder gar keinen Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Wollen solche Länder erreichen, dass ihre Unternehmen wieder Zugang zu öffentlichen Aufträgen in der EU erhalten, müssten sie sich selbst erst für EU-Unternehmen öffnen.

„Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten in der Welt. Trotz dieser Offenheit wenden jedoch viele der wichtigsten Handelspartner der EU auf ihren eigenen Märkten restriktive, Unternehmen aus der EU diskriminierende Praktiken an“, teilte die Kommission mit. Diese Beschränkungen beträfen wettbewerbsorientierte EU-Branchen wie das Bauwesen, den öffentlichen Verkehrssektor, die Medizinproduktebranche, den Energiesektor und die Pharmaindustrie.

Das IPI soll es der Kommission ermöglichen, für ausländischer Unternehmen den Zugang zu öffentliche Aufträge in der EU zu beschränken. „Voraussetzung dafür ist, dass diese Unternehmen ihren Sitz in einem Land haben, das EU-Unternehmen Beschränkungen auferlegt“, so die Kommission. Der Verordnungsvorschlag nennt China, Japan und die USA als Beispiel für Staaten, die Unternehmen aus dem Ausland von Vergabeverfahren ausschließen oder sie benachteiligen.

Die Beschränkung könnte auf zwei Arten erfolgen: Für Angebote aus betroffenen Ländern könnte ein höherer Preis als der tatsächlich vorgeschlagene veranschlagt werden. Dies würde Bietern aus der EU und aus von solchen Maßnahmen nicht betroffenen Ländern einen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten für öffentliche Aufträge in der EU verschaffen. Für Unternehmen aus den von der Beschränkung betroffenen Staaten würde es schwerer, Unternehmen aus der EU zu unterbieten. Auch könnten Angebote aus den betroffenen Ländern komplett vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Von einem solchen Ausschluss ausgenommen wären Ausschreibungen im Bauwesen mit einem Wert von weniger als 15 Millionen Euro und Aufträge im Wert unter fünf Millionen Euro für Waren und Dienstleistungen.

Die Kommission betont jedoch, dass diese restriktiven Maßnahmen nur als letztes Mittel in Frage kämen. Zuvor würde sie eine Untersuchung in die Wege leiten, um zu prüfen, in welchen Drittländern EU-Unternehmen tatsächlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge diskriminiert werden. Parallel dazu will die Kommission das betreffende Land zu Konsultationen über die Öffnung seines Marktes für öffentliche Aufträge einladen. Diese Konsultationen können auch in Form von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen stattfinden. Sollte das Land jedoch an den Bestimmungen festhalten, die EU-Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erschweren, könnte die Kommission durch das IPI entsprechend reagieren und im Gegenzug den Zugang zu öffentlichen Aufträgen in der EU einschränken.

Im nächsten Schritt sollen das Europäische Parlament und der Rat über die geplante Verordnung abstimmen. Experten sehen dies als reine Formalie an und rechnen damit, dass die IPI-Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten könnte.

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