Unter Beteiligung von Compliance-Verantwortlichen verschiedener Branchen hatten wir am 4. März 2020 im Rahmen eines Compliance Breakfast in unseren Kanzleiräumen in Düsseldorf spannende Diskussionen, bei denen die Rechtsgrundlagen und der rechtliche Rahmen der Aufklärung von Compliance-Vorfällen im Fokus standen.

Hieran anknüpfend möchten wir Sie nun zur zweiten Auflage des Compliance Breakfasts einladen. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Einschränkungen findet die Veranstaltung als Webinar statt – gefrühstückt werden darf selbstverständlich trotzdem.

Gemeinsam mit Jan Philipp Boost, Chief Compliance Office, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH und Martin Oslizlo, Head of Investigation, Ergo Group AG werden wir anhand von Fallstudien und aktuellen Sachverhalten folgende Fragen diskutieren:

  • Wie können Unternehmen Aufgriffschwellen definieren?
  • Wie kann das Fraud Management in einem Unternehmen gestaltet werden?
  • Wie breit und tief muss ein Verdacht aufgeklärt werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen können oder müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden?
  • Muss oder soll der Compliance-Vorfall offengelegt werden?
  • Welche Compliancefälle treten aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf?

Datum

10:15 - 11:30 Uhr

Referenten

Jan Philipp Boost

Chief Compliance Office at HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH

Martin Oslizlo

Head of Investigation at Ergo Group AG

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