Neben der EU-Kommission haben sich viele nationale Wettbewerbsbehörden verstärkt mit dem Einsatz von Algorithmen beschäftigt. Derzeit untersucht die niederländische Wettbewerbsbehörde gemeinsam mit dem Unternehmen Muziekweb die Verwendung von Algorithmen in der Praxis, nicht zuletzt, um über das entsprechende Know-how für künftige Verfahren in diesem Bereich zu verfügen. Das Bundeskartellamt (BKartA) und die französische Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence) haben das Projekt „Algorithms and Competition“ durchgeführt. Im Januar 2020 hat das BKartA die wesentlichen Ergebnisse der Studie veröffentlicht. So werden Algorithmen als wichtiger technologischer Treiber der Digitalisierung gesehen, da sie etwa neue Geschäftsmodelle ermöglichen und durch Such- und Vergleichsportale die Transparenz für Verbraucher erhöhen. Sie stellen auf der anderen Seite aber auch ein Risiko für einen unverfälschten Wettbewerb dar.
Vorsicht ist selbst dann geboten, wenn die Unternehmen nicht unmittelbar miteinander in Kontakt treten, sondern über einen Dritten agieren. So ist etwa denkbar, dass der Einsatz identischer Software durch mehrere Wettbewerber zu einer Preisangleichung im Markt führt, wenn der Algorithmus auf einen gemeinsamen Datenpool der unterschiedlichen Nutzer zurückgreift, um zu lernen. Händler, die auf E-Commerce setzen und Software einsetzen wollen, trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht, um jede Form der direkten oder indirekten Abstimmung mit Wettbewerbern zu vermeiden: Die Software sollte bereits von vornherein so entwickelt und konfiguriert sein, dass sie Kartellverstöße vermeidet oder das Risiko solcher Verstöße minimiert („compliance by design and default”). Softwareentwickler sollten also die Einhaltung der kartellrechtlichen Regelungen forcieren, um ein eigenes Bußgeld als Kartellgehilfe zu vermeiden. Dafür sollten Unternehmen einen internen Prozess – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Softwareentwickler – etablieren, der sicherstellt, dass die kartellrechtliche Überprüfung auch alle technischen Aspekte der Software berücksichtigt.
Eher hypothetisch, aber durchaus schon in der Diskussion der Wettbewerbsbehörden, ist das Szenario, dass selbstlernende und selbstagierende Algorithmen ohne menschliches Zutun die Preise festlegen und ein Kartell bilden. Bis dies Realität wird und die Behörden wissen, wie sie mit diesem Szenario umgehen können, gilt die Mahnung von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Solche Algorithmen werden ja nicht im Himmel vom lieben Gott geschrieben.”
Digitalisierung und künstliche Intelligenz erleichtern jedoch nicht nur die Bildung von Kartellen. Unternehmen arbeiten mit Hochdruck daran, Algorithmen zu entwickeln, die Kartelle aufdecken und zerschlagen sollen. Einen Anreiz dafür bietet der Ausblick, die erlittenen Kartellschäden im Wege des Schadensersatzes ersetzt zu bekommen.