Out-Law Guide | 05 Nov 2020 | 4:28 pm |
Grundsätzlich hat der EuGH bestätigt, dass Unternehmen Datentransfervereinbarungen in Gerichtsbarkeiten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums auf durch die EU-Kommission gebilligte Standardvertragsklauseln (SCCs) stützen dürfen. Zugleich verdeutlichte das Urteil die Notwendigkeit von Due-Diligence-Maßnahmen für Unternehmen, die SCCs nutzen wollen.