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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020 im sogenannten ‚Schrems II’-Fall wirkt sich erheblich auf den Transfer von personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums aus.
Grundsätzlich hat der EuGH bestätigt, dass Unternehmen Datentransfervereinbarungen in Gerichtsbarkeiten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums auf durch die EU-Kommission gebilligte Standardvertragsklauseln (SCCs) stützen dürfen. Zugleich verdeutlichte das Urteil die Notwendigkeit von Due-Diligence-Maßnahmen für Unternehmen, die SCCs nutzen wollen.
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen festgelegt, um den aktuellen Mangel an Halbleitern zu beheben und die EU bis zum Ende des Jahrzehnts zu einem Zentrum der Halbleiterproduktion zu machen.
Die Bundesnetzagentur hat „Orientierungspunkte“ zur künftigen Nutzung von Frequenzen aus den Bereichen 800 Megahertz, 1800 Megahertz und 2,6 Gigahertz veröffentlicht und eine Konsultation eingeleitet.
Der Derivatehandel in der EU stützt sich noch immer stark auf CCPs aus Großbritannien. Die EU-Kommission hat nun eine Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie CCP-Clearing in der EU attraktiver werden kann.
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