Außerdem sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Handelsstreitigkeiten auch an ausgewählten Landgerichten in englischer Sprache geführt werden können, sofern sich die Parteien darauf einigen und es einen „sachlichen Grund“ für die Wahl dieser Sprache gibt. Auch sollen Kooperationen zwischen den Bundesländern für gemeinsame englischsprachige Kammern möglich sein.
„Ob der Gerichtsstandort Deutschland bei Umsetzung der Reformbestrebungen tatsächlich an Attraktivität gewinnt, bleibt abzuwarten“, so Lisa Oettig, Expertin für Gerichts- und Schiedsverfahren bei Pinsent Masons. „Die Möglichkeit, große wirtschaftsrechtliche Verfahren komplett in englischer Sprache zu führen, hat jedoch eine uneingeschränkt positive Signalwirkung für Deutschland als Wirtschaftsstandort“.
Darüber hinaus sieht das Eckpunktepapier vor, dass Geschäftsgeheimnisse bei Verfahren zu handelsrechtlichen Streitigkeiten künftig besser geschützt werden sollen. „Dazu sollen die Verfahrensregelungen nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz auf den gesamten Zivilprozess ausgeweitet werden“, heißt es in dem Papier. Derzeit ist es zwar möglich, die Öffentlichkeit für einen Teil der Verhandlung auszuschließen, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Künftig sollen Geschäftsgeheimnisse aber schon früher geschützt werden, nämlich bereits ab Erhebung der Klage.