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Bundesregierung will grünen Wasserstoff von EEG-Umlage befreien


Die Bundesregierung will die Herstellung insbesondere von grünem Wasserstoff fördern und Produzenten bei der EEG-Umlage entlasten. Ziel sei es, den Markthochlauf von grünem Wasserstoff anzukurbeln und ein Abwandern der Schlüsseltechnologien ins Ausland zu verhindern, so ein Experte.

Produzenten von grünem Wasserstoff – also Wasserstoff, der unter Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt wird – sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums von der EEG-Umlage befreit werden. Die Befreiung soll noch mit der aktuellen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) festgeschrieben werden.

Das EEG 2021 befindet sich bereits in der finalen Phase der Gesetzgebung und soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Ein entsprechender Regierungsentwurf wurde kürzlich im Bundestag diskutiert und zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Nun hat das Wirtschaftsministerium eine Formulierungshilfe eingebracht, in der es heißt: „Der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage verringert sich auf null für Strom, der von einem Unternehmen zur Herstellung von grünem Wasserstoff unabhängig von dessen Verwendungszweck in einer Anlage verbraucht wird.“ Dies soll für alle Anlagen gelten, die vor dem 1. Januar 2030 in Betrieb genommen werden.

„Die Formulierungshilfe zum EEG reagiert auf die weiterhin hohen Kosten bei der Wasserstoffherstellung und den öffentlichen Druck, die Förderung der Wasserstoffproduktion und der Wasserstofftechnologie in Deutschland weiter auszubauen“, so Dr. Sönke Gödeke, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Es zeichnet sich ab, dass – wenn auch in geringerem Umfang – neben grünem Wasserstoff auch andere Wasserstofffarben bei der EEG-Umlage privilegiert werden.“

So wird mit einer neuen besonderen Ausgleichsregelung die Produktion auch von solchem Wasserstoff gefördert, der beispielsweise unter Einsatz von Erdgas erzeugt wird. Allerdings ist hier keine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage, sondern nur eine gegebenenfalls erhebliche Reduzierung angedacht. „Ziel der Anpassungen im EEG 2021 ist es auch, durch ein attraktiveres Förderregime ein Abwandern der Schlüsseltechnologien ins Ausland zu verhindern“, so Dr. Gödeke.

Im Juni hatte die Bundesregierung ihre Nationale Wasserstoffstrategie für den Einsatz von Wasserstoff als Energiespeicher und -träger verabschiedet und sich die umfassende Förderung von Wasserstoff-Technologie auf die Fahne geschrieben.

Der Einsatz von Wasserstoff soll laut Bundesregierung dabei helfen, die Energiewende voranzutreiben und in Deutschland bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Beim Verbrennen erzeugt Wasserstoff nahezu keine Abgase. Einige Experten halten wasserstoffbasierte Technologie daher für den Schlüssel zu mehr Klimafreundlichkeit. Allerdings sind große Mengen an Strom nötig, um Wasserstoff überhaupt herstellen und als Energieträger nutzen zu können.

Laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass die beihilferechtliche Prüfung des angedachten Förderregimes noch nicht abgeschlossen sei.

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