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Derivatehandel: EU-Kommission will CCP-Clearing-Kapazitäten in der EU ausbauen


Der Derivatehandel in der EU stützt sich noch immer stark auf CCPs aus Großbritannien. Die EU-Kommission hat nun eine Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie CCP-Clearing in der EU attraktiver werden kann.

Die EU-Kommission will das Central-Counterparty-Clearing (CCP-Clearing) innerhalb der EU stärken und attraktiver machen und hat hierzu eine Konsultation gestartet. Bis zum 8. März 2022 können CCPs, Banken und andere Finanzinstitute sowie andere interessierte Kreise ihre Stellungnahmen an die Kommission übermitteln.

Ein CCP – zu Deutsch auch zentrale Gegenpartei oder Zentraler Kontrahent – ist beim Derivatehandel eine zwischengeschaltete Instanz, die die Derivate von der einen Partei kauft und an die andere Partei weiterverkauft. Der Hauptzweck eines CCP besteht darin, das Risiko zu minimieren, das entsteht, wenn eine der Gegenparteien bei einem Geschäft ausfällt. CCP-Clearing soll die Finanzstabilität erhöhen, indem es Risiken für Finanzunternehmen mindert und die Markttransparenz verbessert.

Die 2012 erlassene EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) verlangt, dass außerbörslich gehandelte Derivaten über eine CCP gecleart werden müssen.

Da die EU-Kommission CCPs mit Sitz in Großbritannien nur noch bis Juni 2025 als gleichwertig anerkennen will, der Derivatehandel in der EU derzeit aber häufig unter Beteiligung von CCPs aus Großbritannien abgewickelt wird, sind Experten zufolge mehr innereuropäische CCP-Stellen nötig, um die Finanzstabilität der EU auch über Juni 2025 hinaus zu sichern.

„Dies untermauert nur einmal mehr die schon früher von der EU-Kommission vertretene Ansicht, dass eine übermäßige Abhängigkeit von britischen CCPs ein Risiko darstelle“, so Dorothee Atwell, Expertin für Investmentfonds und Asset Management bei Pinsent Masons. „Wir begrüßen jedoch die Verlängerung der ursprünglichen Brexit-Übergangsfrist um drei Jahre. Dies wird den Marktteilnehmern die dringend benötigte zusätzliche Zeit verschaffen, um ihre Abhängigkeit von im Vereinigten Königreich ansässigen CCPs zu verringern.“

Die Kommission schlägt daher vor, die CCP-Clearing-Kapazitäten in der EU auszubauen, beispielsweise, indem auch Produkte wie Pensionsfonds Clearing-pflichtig werden und der Anwenderkreis ausgedehnt wird.  Auch will die EU europäische CCPs besser überwachen und somit das Vertrauen in sie stärken. Zudem will die Kommission eine allgemeine Bestandsaufnahme zum CCP-Clearing für Investmentvermögen in der EU machen. In der zweiten Jahreshälfte will sie dann konkrete Maßnahmen zum Ausbau der zentralen Clearingaktivitäten in der EU vorlegen.

„Finanzstabilität zu gewähren und die Kapitalmarktunion weiterzuentwickeln sind unsere wichtigsten Prioritäten“, so EU-Kommissarin Mairead McGuinness, zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion. „CCPs spielen eine wichtige Rolle bei der Risikominderung im Finanzsystem. Die Kommission plant, Maßnahmen vorzuschlagen, um unsere übermäßige Abhängigkeit von systemrelevanten CCPs aus Drittländern zu verringern und die Attraktivität von CCPs mit Sitz in der EU zu erhöhen und gleichzeitig ihre Aufsicht zu verbessern. Wir rufen alle relevanten Akteure auf, sich an der heute eingeleiteten Konsultation zu beteiligen.“

Aufgrund des Brexits hatte die Kommission die Marktteilnehmer schon im September 2020 dazu aufgefordert, ihre Abhängigkeit von CCPs aus Großbritannien zu verringern. 

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