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EU-Kommission legt Vorschlag für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen vor


Die EU-Kommission will ein neues System zur Zertifizierung von CO2-Entnahmeverfahren entwickeln, um Geschäftsmodelle in diesem Bereich zu erleichtern und für mehr Qualität und Transparenz zu sorgen.

Es gibt viele Wege, das klimaschädliche CO2 aus der Luft zu filtern: Moore und Wälder binden CO2, ebenso wie Äcker – insbesondere, wenn sie klimafreundlich bewirtschaftete werden. Doch es gibt auch technische Verfahren, um CO2 aus der Luft zu entnehmen und zu speichern, beispielsweise unter der Erde oder als Feststoff in Baumaterialien.

Eine neue Verordnung der EU soll finanzielle Anreize setzen, damit entsprechende Verfahren häufiger angewendet werden – sowohl von Land- und Forstwirten als auch von der Industrie: Mit einem kürzlich veröffentlichten Verordnungsentwurf will die EU-Kommission ein Zertifizierungssystem etablieren, über das nachgewiesen werden kann, wie viel CO2 tatsächlich aus der Luft gefiltert wurde.

Sönke Gödeke

Dr. Sönke Gödeke

Rechtsanwalt, Partner

Die Abscheidung von fossilem CO2 zur Speicherung oder Nutzung ist allerdings nicht Bestandteil des Kommissionsvorschlags.

Anschließend könnten die Betriebe, die die CO2-Entnahmeverfahren anwenden, entsprechende Zertifikate ausstellen und an Unternehmen verkaufen, die CO2 ausstoßen. Durch den Kauf einer ausreichenden Menge an Zertifikaten kann ein Unternehmen, das CO2 ausstößt, sich dennoch als klimaneutral bezeichnen.

„Die Abscheidung von fossilem CO2 zur Speicherung (CCS) oder Nutzung (CCU) ist allerdings nicht Bestandteil des Kommissionsvorschlags, denn bei diesen Technologien wird kein CO2 aus der Atmosphäre entnommen“, so Dr. Sönke Gödeke, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons.

Zahlreiche Unternehmen kaufen zwar bereits jetzt CO2-Entnahme-Zertifikate an, beispielsweise aus der Aufforstung, bislang gibt es jedoch kein EU-weit etabliertes und kontrolliertes System, mit dem überwacht werden kann, ob die Zertifikate tatsächlich die aus der Luft entnommene Menge an CO2 widerspiegeln.

Florian P. Huber, LL.M.

Rechtsanwalt

Zunächst auf freiwilliger Basis wählt die Kommission für die CO2-Entnahme einen ganzheitlichen Ansatz, und steht dabei vor ähnlichen Herausforderungen, wie bereits in anderen Regelungsbereichen.

Die geplante Verordnung soll für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit bei der CO2-Entnahme sorgen. Sie regelt daher, wie die CO2-Entnahme unabhängig überprüft werden kann und enthält Vorgaben für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen. Im von der Kommission vorgeschlagenen System stünde es Unternehmen frei, ob sie ihren CO2-Ausstoß durch den Kauf entsprechender Entnahme-Zertifikate ausgleichen wollen.

„Zunächst auf freiwilliger Basis wählt die Kommission für die CO2-Entnahme einen ganzheitlichen Ansatz, und steht dabei vor ähnlichen Herausforderungen, wie sie bereits aus anderen Regelungsbereichen bekannt sind – etwa dem Emissionshandel (EU ETS)“, so Florian Huber, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons. „Ein europäisches Regelwerk ist zu begrüßen. Jedoch wird sich der abstrakte Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen an der konkreten Umsetzung messen lassen müssen.“

Vier Kriterien, die die Kommission als „QU.A.L.ITY-Kriterien“ bezeichnet, sollen gemäß Verordnungsentwurf dafür sorgen, dass Qualität und Vergleichbarkeit der CO2-Entnahme künftig gewährleisten sind: So müssen die Tätigkeiten zur CO2-Entnahme genau gemessen werden und eindeutige Vorteile für das Klima bringen. Außerdem müssen Maßnahmen zur CO2-Entnahme über die bestehenden Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen. Darüber hinaus sollen die Zertifikate an die Dauer der CO2-Speicherung geknüpft werden. Sie müssen zudem auch die Nachhaltigkeitsziele der EU in Bereichen wie Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Meeresressourcen sowie biologische Vielfalt berücksichtigen und dazu beitragen, dass diese erreicht werden.

Auf der Grundlage dieser Kriterien will die Kommission, unterstützt durch eine Expertengruppe, maßgeschneiderte Zertifizierungsmethoden für die verschiedenen Arten von Maßnahmen zur CO2-Entnahme entwickeln. Derweil sollen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union über den Verordnungsvorschlag beraten.

Die Kommission stellte auch klar, dass trotz CO2-Entnahmeverfahren weiterhin darauf hingearbeitet werden müsse, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, da die EU andernfalls nicht wie geplant bis 2050 klimaneutral werden könne und die Klimaziele des Übereinkommens von Paris verfehlt würden.

Nach Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit, dass neben der schnellen und drastischen Reduktion von Treibhausgasemissionen auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre eine wichtige Rolle spielen werde, um die Klimaziele einzuhalten und die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen.

Außerdem kritisierte das BMWK, dass der Vorschlag der Kommission viele Fragen nicht beantworte. So bleibe beispielsweise offen, ob und unter welchen Voraussetzungen Zertifikate zur Kompensation von Emissionen nutzbar sein sollen. Das BMWK betonte auch, dass sichergestellt werden müsse, dass „nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten zertifiziert werden und Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Ökosysteme vermieden werden“. Auch müssten „hohe und robuste Standards“ eingehalten sowie und doppelte Anrechnungen vermieden werden.

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