Die geplante Verordnung soll für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit bei der CO2-Entnahme sorgen. Sie regelt daher, wie die CO2-Entnahme unabhängig überprüft werden kann und enthält Vorgaben für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen. Im von der Kommission vorgeschlagenen System stünde es Unternehmen frei, ob sie ihren CO2-Ausstoß durch den Kauf entsprechender Entnahme-Zertifikate ausgleichen wollen.
„Zunächst auf freiwilliger Basis wählt die Kommission für die CO2-Entnahme einen ganzheitlichen Ansatz, und steht dabei vor ähnlichen Herausforderungen, wie sie bereits aus anderen Regelungsbereichen bekannt sind – etwa dem Emissionshandel (EU ETS)“, so Florian Huber, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons. „Ein europäisches Regelwerk ist zu begrüßen. Jedoch wird sich der abstrakte Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen an der konkreten Umsetzung messen lassen müssen.“
Vier Kriterien, die die Kommission als „QU.A.L.ITY-Kriterien“ bezeichnet, sollen gemäß Verordnungsentwurf dafür sorgen, dass Qualität und Vergleichbarkeit der CO2-Entnahme künftig gewährleisten sind: So müssen die Tätigkeiten zur CO2-Entnahme genau gemessen werden und eindeutige Vorteile für das Klima bringen. Außerdem müssen Maßnahmen zur CO2-Entnahme über die bestehenden Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen. Darüber hinaus sollen die Zertifikate an die Dauer der CO2-Speicherung geknüpft werden. Sie müssen zudem auch die Nachhaltigkeitsziele der EU in Bereichen wie Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Meeresressourcen sowie biologische Vielfalt berücksichtigen und dazu beitragen, dass diese erreicht werden.
Auf der Grundlage dieser Kriterien will die Kommission, unterstützt durch eine Expertengruppe, maßgeschneiderte Zertifizierungsmethoden für die verschiedenen Arten von Maßnahmen zur CO2-Entnahme entwickeln. Derweil sollen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union über den Verordnungsvorschlag beraten.
Die Kommission stellte auch klar, dass trotz CO2-Entnahmeverfahren weiterhin darauf hingearbeitet werden müsse, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, da die EU andernfalls nicht wie geplant bis 2050 klimaneutral werden könne und die Klimaziele des Übereinkommens von Paris verfehlt würden.
Nach Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit, dass neben der schnellen und drastischen Reduktion von Treibhausgasemissionen auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre eine wichtige Rolle spielen werde, um die Klimaziele einzuhalten und die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen.
Außerdem kritisierte das BMWK, dass der Vorschlag der Kommission viele Fragen nicht beantworte. So bleibe beispielsweise offen, ob und unter welchen Voraussetzungen Zertifikate zur Kompensation von Emissionen nutzbar sein sollen. Das BMWK betonte auch, dass sichergestellt werden müsse, dass „nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten zertifiziert werden und Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Ökosysteme vermieden werden“. Auch müssten „hohe und robuste Standards“ eingehalten sowie und doppelte Anrechnungen vermieden werden.