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Auch im Kontext von Schiedsverfahren: Keine Anti-suit Injunction gegen Verfahren in Deutschland


Ein Urteil des OLG Hamm hat erstmalig auch im Kontext von Schiedsverfahren bestätigt, dass ein in Deutschland bereits betriebenes Klageverfahren nicht durch ein im Ausland erwirktes Klageverbot gestoppt werden kann.

Ein deutscher Investor hatte in einem Investitionsschutz-Schiedsverfahren vor einem ICSID-Tribunal einen Schiedsspruch erwirkt, der zu seinen Gunsten gegen einen EU-Staat erging und nun in den USA vollstreckt werden soll. In Reaktion darauf wandte sich der Staat als KlĂ€ger an das Landgericht Essen und forderte, dass die Vollstreckung des Schiedsspruchs außerhalb Europas untersagt werde. Der Investor nutzte dieses Verfahren wiederum als Anlass, vor einem US-Gericht die Einstellung des Essener Verfahrens mittels einer sogenannten Anti-suit Injunction zu beantragen, um die Vollstreckung weiter betreiben zu können.

Um dies zu unterbinden, hat der KlĂ€ger im Eilrechtsschutz vor dem Landgericht Essen wiederum eine sogenannte „Anti-anti-suit Injunction“ beantragt. In diesem Antrag wurde gefordert, dem beklagten Investor zu untersagen, im Ausland außerhalb der EU gerichtliche Maßnahmen gegen das Essener Verfahren zu ergreifen. In der ersten Instanz lehnte das Landgericht Essen dieses Begehren ab. Das OLG Hamm gab in der zweiten Instanz nach einer mĂŒndlichen Verhandlung dem klagenden Staat nun Recht.

Zur BegrĂŒndung fĂŒhrte das OLG Hamm aus, dass sich ein solcher VerfĂŒgungsanspruch vor allem aus dem JustizgewĂ€hrleistungsanspruch ergebe, der gemĂ€ĂŸ Paragraf 823 Absatz 2 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches einen Schutzcharakter aufweise. Der Versuch, durch gerichtliche Maßnahmen in den USA die FortfĂŒhrung des anhĂ€ngigen Verfahrens am LG Essen zu unterbinden, stelle einen solchen Eingriff in diesen JustizgewĂ€hrungsanspruch und darĂŒber hinaus in die Justizhoheit Deutschlands dar. Es sei nicht hinnehmbar, dass so versucht werde zu verhindern, dass ein angerufenes deutsches Gericht ĂŒber die Sache entscheiden könne. Das deutsche Gericht allein sollte in der Lage sein, uneingeschrĂ€nkt ĂŒber die ZulĂ€ssigkeit, BegrĂŒndetheit und alle in diesem Zusammenhang relevanten inhaltlichen Fragen zu entscheiden. Der VerfĂŒgungsgrund, nĂ€mlich die besondere Dringlichkeit, ergebe sich aus dem Versuch, dem Staat als KlĂ€ger „sein“ deutsches Verfahren mittels auslĂ€ndischer Rechtsbehelfe zu verbieten. Selbst wenn dieses Verfahren nicht mehr anhĂ€ngig sein sollte, bestehe außerdem jedenfalls eine Wiederholungsgefahr. TatsĂ€chlich hatte der Investor das Verfahren in den USA bis zur UrteilsverkĂŒndung in Hamm bereits zurĂŒckgenommen.

„Das Verbot solcher Anti-suit Injunctions, wie es nun vom OLG Hamm ausgesprochen wurde, ĂŒberrascht nicht“, so Franziska Graf und Alexander Shchavelev, RechtsanwĂ€lte bei Pinsent Masons. „Das deutsche Prozessrecht gibt Richtern keine Möglichkeit, einer Partei die ProzessfĂŒhrungsbefugnis vor einem auslĂ€ndischen Gericht, wie bei Anti-suit Injunctions möglich, in Ă€hnlicher Weise zu entziehen. Dies liegt zum einen daran, dass sie die ZustĂ€ndigkeit und SouverĂ€nitĂ€t anderer Gerichte beeintrĂ€chtigen könnten, was den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gefĂ€hrdet. Zum anderen wird innerhalb der EU hĂ€ufig Europarecht als Argument gegen Anti-suit Injunctions vorgebracht. Anti-suit Injunctions widersprechen dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens innerhalb des Systems der Verordnung ĂŒber die gerichtliche ZustĂ€ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) sowie den gesetzlichen ZustĂ€ndigkeitsbestimmungen, die jedem Gericht in der EU die gleiche Sachkenntnis zusprechen. Auch andere deutsche Gerichte haben daher in der Vergangenheit mehrfach Anti-anti-suit Injunctions erlassen, insbesondere in Patentstreitigkeiten. Diese Praxis wurde nun auch im Kontext von Schiedsverfahren bestĂ€tigt.“ 

Anti-suit Injunctions, auch bekannt als “Anti-Klage VerfĂŒgungen“, sind gerichtliche Anordnungen, die einer Partei verbieten, ein Verfahren vor einem anderen Gericht oder in einem anderen Rechtsraum einzuleiten oder fortzusetzen. Typischerweise wird diese Maßnahme gegen den KlĂ€ger einer laufenden Rechtsstreitigkeit ergriffen. Das Ziel einer Anti-suit Injunction ist es, die Partei daran zu hindern, parallel oder konkurrierende Verfahren in verschiedenen Gerichtsbarkeiten zu fĂŒhren. Im angelsĂ€chsischen Rechtsraum, insbesondere den USA, sind Anti-suit Injunctions weit verbreitet. Sie werden oft eingesetzt, um sogenanntes „Forum Shopping“ zu verhindern, bei dem eine Partei bewusst eine Gerichtsbarkeit auswĂ€hlt, die ihrer Position gĂŒnstiger erscheint.

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