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08 Dec 2022, 4:00 pm
Medienberichten zufolge hat das BMWK einen Entwurf vorgelegt, der Fördermittel für Industrieunternehmen vorsieht, die ihre Produktion klimafreundlich umbauen.
Wie das Handelsblatt berichtet, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die energieintensive Industrie mit einem neuen Förderkonzept dazu ermutigen, ihre Produktion klimafreundlicher zu gestalten. Das Ministerium soll einen entsprechenden Entwurf vorgelegt haben.
Dem Bericht zufolge sieht der Entwurf vor, dass Industrieunternehmen Fördermittel vom Staat erhalten sollen, wenn sie ihre Produktion klimafreundlicher machen, indem sie beispielsweise statt Kohle, Öl oder Erdgas künftig Wasserstoff oder Strom aus erneuerbaren Energiequellen nutzen. Gefördert werden sollen sowohl Investitionen in die Umstellung als auch die gestiegenen Produktionskosten. Hierzu sollen Verträge zwischen Staat und Unternehmen geschlossen werden, sogenannte "Carbon Contracts for Difference" oder Klimaschutzverträge mit 15 Jahren Laufzeit.
Die Idee ist nicht neu: Bereits im Mai 2021 – und somit vor dem Regierungswechsel – hatte das Bundesumweltministerium ein Eckpunktepapier für eine Förderrichtlinie Klimaschutzverträge zur Umsetzung des Pilotprogramms „Carbon Contracts for Difference“ vorgelegt. Das Eckpunktepapier sah ebenfalls vor, das neue Förderinstrument anfangs nur für die energieintensive Industrie anzubieten.
Auf Basis des nun vom BMWK vorgelegten Entwurfs orientiert sich das System für den Abschluss der Klimaschutzverträge an dem in anderen Erzeugungsbereichen ebenfalls angewendeten Ausschreibungssystem: Die Industrieunternehmen sollen sich bei der Höhe der Fördermittel, dem künftigen Energieverbrauch und dem CO2-Ausstoß unterbieten. Wer am niedrigsten bietet, erhält den Zuschlag.
Zugleich berücksichtige der Entwurf auch, dass die Produktionskosten von Betrieben, die weiterhin auf fossile Energieträger setzen, im Laufe der Jahre steigen werden, da die Preise für die Emissionszertifikate im Emissionshandelssystem der EU angehoben werden. „Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit der effektive CO2-Preis den im Klimaschutzvertrag festgelegten Vertragspreis übersteigt, endet die staatliche Förderung nicht nur, sie kehrt sich um in eine Zahlungspflicht der Unternehmen an den Staat“, zitiert das Handelsblatt den Entwurf. Außerdem sollen etwaige Mehrerlöse, die für die klimafreundlicheren Produkte erzielt werden, zu 70 Prozent abgeschöpft werden.
Neben einer Umstellung auf grünen Wasserstoff soll auch ein Umstieg auf blauen Wasserstoff gefördert werden: Während grüner Wasserstoff unter Einsatz von Wind- oder Sonnenenergie erzeugt wird, wird blauer Wasserstoff mit Hilfe von Erdgas hergestellt, wobei das hierbei anfallende CO2 mittels CO2-Entnahmeverfahren abgeschieden und gespeichert wird. Die Europäische Kommission hat erst letzte Woche einen Vorschlag für die Vereinheitlichung der Zertifizierung von CO2-Entnahmen vorgelegt.
„Der Vorschlag, auch den Umstieg auf blauen Wasserstoff zu fördern, entspricht der angekündigten technologieoffenen Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik", so Dr. Sönke Gödeke, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons. „Die Wasserstofferzeugung unter Einsatz von Erdgas erscheint für die Phase des Markthochlaufs als Brückentechnologie notwendig, um ein ausreichendes Wasserstoffangebot zu vertretbaren Kosten bereitzustellen.“
Der Entwurf aus dem BMWK wird Medienberichten zufolge derzeit noch mit anderen Ressorts abgestimmt. Erste Verträge sollen schon Anfang 2023 abgeschlossen werden.
Out-Law News
18 May 2021