Out-Law News Lesedauer: 2 Min.

European Green Bond Standard: Vorläufige Einigung über die Inhalte der Verordnung über europäische grüne Anleihen


Die Europäische Kommission hatte bereits am 6. Juli 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines European Green Bond Standards vorgelegt. Am 28. Februar 2023 wurde nun eine vorläufige politische Einigung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten über die Verordnung zur Einrichtung eines European Green Bond Standards erzielt.

Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen die Verordnung aber noch formell verabschieden, die dann ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten wird.

Der European Green Bond Standard soll nach aktuellem Stand ein freiwilliger Standard für Anleiheemittenten sein. Anleiheemittenten wird daher zunächst weiterhin ein Wahlrecht zustehen ihre Anleihen auch anderen bereits anerkannten Standards für grüne Anleihen, wie beispielsweise den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA), zu unterwerfen.

Wenn ein Anleiheemittent künftig jedoch die Bezeichnung "European Green Bond" oder "EUGB" für seine nachhaltige Anleihe verwenden möchte, muss er die Anforderungen des European Green Bond Standards erfüllen. Mit dem Label „European Green Bond“ soll auf EU-Ebene damit ein verlässlicher Rahmen für Anleger in nachhaltige Investitionen geschaffen und insbesondere ein Greenwashing grüner Anleihen verhindert werden.

„Auch wenn der European Green Bond Standard zunächst als freiwilliger Standard für Anleiheemittenten konzipiert wird, scheint das Ziel darin zu bestehen eine entsprechende Markterwartung zu schaffen, um dadurch auf Seiten der Emittenten grüner Anleihen eine Art faktische Verbindlichkeit zu erzeugen“, so Martin Back, Experte für Aktien- und Kapitalmarktrecht bei Pinsent Masons.

„Wohl auch vor diesem Hintergrund wird der European Green Bond Standard bereits vor seinem Inkrafttreten als neuer „Goldstandard“ für grüne Anleihen seitens der EU-Kommission propagiert“, fügt Markus Joachimsthaler, Experte für Aktien- und Kapitalmarktrecht bei Pinsent Masons, hinzu.

Im Zuge des nun erzielten Kompromisses wird der European Green Bond Standard verlangen, dass Emittenten 85 % der durch ihre Anleihe eingenommenen Mittel bis zur Fälligkeit der Anleihe in wirtschaftliche Aktivitäten investieren, die die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen.

„Im Gegensatz zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wird den Anleiheemittenten damit ein Spielraum von 15 Prozent für wirtschaftliche Aktivitäten eingeräumt, die noch nicht von der EU-Taxonomie-Verordnung abgedeckt sind“, so Martin Back.

Ferner wird der European Green Bond Standard vorsehen, dass die Emission europäischer grüner Anleihen einer externen Prüfung zu unterziehen ist. Durch die externe Prüfung soll sichergestellt werden, dass die Anleihen vor ihrer Ausgabe und auch während ihrer Laufzeit mit dem European Green Bond Standard konform sind. In dem Vorschlag der EU-Kommission war beispielsweise vorgesehen, dass Emittenten vor der Emission ihrer Anleihe ein einer externen Prüfung unterliegendes „Green Bond Fact Sheet“ zu veröffentlichen haben, welches die genauen Finanzierungs- und Umweltziele der Anleihe enthält. Weiterhin beinhaltete der Kommissionsvorschlag die Pflicht eine jährliche Zuteilungsberichterstattung bis zur vollständigen Verwendung des aus der Anleiheemission erzielten Erlöses vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass auch der finale Entwurf des European Green Bond Standards im Zuge der nunmehr erzielten Einigung diese Transparenzforderungen beibehalten wird. Für die externe Prüfung dieser Transparenzanforderungen soll zudem ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer bei der der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde eingerichtet werden.

Im Ergebnis wird der European Green Bond Standard damit ein weiteres Instrument für den wachsenden Markt für grüne Anleihen innerhalb der Europäischen Union darstellen. „Es ist davon auszugehen, dass der European Green Bond Standard diesen wachsenden Markt weiter fördern und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Investitionen stärken wird“, so Martin Back abschließend.

We are working towards submitting your application. Thank you for your patience. An unknown error occurred, please input and try again.