Aufgrund des erfreulichen Feedbacks zum ersten Teil unserer Online-Seminarreihe „Arbeitsrecht und Datenschutz – ein Lunch(up)date”, möchten wir Sie nun gerne zu unserer zweiten Veranstaltung dieser Reihe einladen. Auch dieses Mal werden wir uns wieder mit aktuellen Themen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Datenschutz beschäftigen. 

Wir möchten Ihnen praktische Handlungsempfehlungen zu den nachfolgenden Themen an die Hand geben:

Arbeitszeiterfassung

Seit der EuGH sein wegweisendes Urteil zum Thema Arbeitszeiterfassung gesprochen hat, sind knapp eineinhalb Jahre vergangen. Obwohl das Thema durch die Corona-Krise bei vielen Unternehmen wieder in den Hintergrund gerückt ist, zeigen unter anderem der Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit sowie ein im September 2020 ergangenes zweites Urteil des Arbeitsgerichts Emden, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass mittlerweile zahlreiche Anbieter mit noch zahlreicheren Arten von Arbeitszeiterfassungssystemen auf dem Markt existieren. Wir beantworten daher Fragen wie: „Muss überhaupt eine Zeiterfassung eingeführt werden?“, „Welche Zeiterfassungssysteme genügen den aktuellen Anforderungen, welche Lösungen gehen möglicherweise zu weit?“, „Sind biometrische Zeiterfassungssysteme aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig?“, „Welche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen muss ein digitales Zeiterfassungssystem erfüllen?“.

Videoüberwachung

Nicht zuletzt das kürzlich vom LfD Niedersachsen verhängte Bußgeld über EUR 10,4 Millionen gegen notebooksbilliger.de hat gezeigt, dass das Thema Videoüberwachung äußerst sensibel ist. Unternehmen müssen genau abwägen, ob und wie eine Videoüberwachung von Büroräumen, Fluren und Parkplätzen erfolgen darf. Aber was ist dabei eigentlich genau zu beachten?

Kommunikations- und Videokonferenzdienste

Spätestens seit Beginn der Corona-Krise haben Kommunikations- und Videokonferenzdienste enorm an Bedeutung gewonnen. Während anfangs primär die Funktionalität im Vordergrund stand („Hauptsache es läuft.”), ist es nunmehr wichtig, genau zu prüfen, ob und wie der Dienst datenschutzkonform eingesetzt werden kann.

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl aus technischen Gründen begrenzt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Die Zugangsdaten werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung gesondert zugesandt.

 

Datum

12:00 - 13:00 CET

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