Webinar

Die neuen Standardvertragsklauseln für Datentransfers in Drittländer – Handlungsbedarf für Unternehmen

Die EU-Kommission hat die sog. Standardvertragsklauseln, die bei internationalen Datentransfers angewendet werden, modernisiert und im November 2020 ihre Entwürfe veröffentlicht. In den Entwürfen sind weitreichende Pflichten für Datenexporteure und Datenimporteure formuliert, die sowohl aus der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als auch aus dem jüngsten Urteil des EuGH zu Schrems II resultieren.


Das neue Vertragsset soll die bisherigen Standardvertragsklauseln ersetzen. Weil ein Bestandschutz für Altverträge nicht vorgesehen ist, besteht für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln, nach der Verabschiedung der Kommissionsentscheidung zu den neuen Standardvertragsklauseln Handlungsbedarf.

Im Rahmen des Seminars möchten wir Ihnen einen Einblick in die Entwürfe der neuen EU-Standardvertragsklauseln geben. Der Schwerpunkt des Online-Seminars liegt dabei insbesondere auf:

  • Erläuterungen zum Aufbau und zur Struktur der neuen Standardvertragsklauseln;
  • Informationen zu den in den neuen Standardvertragsklauseln vorgesehenen vertraglichen Rechte und Pflichten für Datenexporteure und -importeure;
  • der Einordnung der neuen Standardvertragsklauseln unter Kapitel V der DS-GVO sowie;
  • der Bewertung der neuen Standardvertragsklauseln im Lichte der aktuellen Diskussionen rund um Schrems II.

Ziel des Seminars ist es, Ihnen eine Guidance an die Hand zu geben, was die neuen Standardvertragsklauseln beinhalten und inwieweit für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl aus technischen Gründen begrenzt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Die Zugangsdaten werden Ihnen dann rechtzeitig vor der Veranstaltung gesondert zugesandt.

Datum

15.00-16.00 CET

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