Webinar
Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin maßgeblich das öffentliche Leben. Die deutsche Wirtschaft wird zunehmend von einer epochalen Wirtschaftskrise bedroht. Um die ökonomischen Auswirkungen des Corona-bedingten Lockdowns für Unternehmen und Arbeitnehmer abzumildern, beschloss die Bundesregierung bereits vor einigen Wochen per Eilverfahren umfassende Maßnahmen, insbesondere den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Die Praxisrelevanz von Kurzarbeit in der aktuellen Krise zeigt sich schon an der überwältigenden Anzahl von Anträgen, die in den wenigen Wochen des Lockdowns bereits gestellt wurden: Bis Mitte April 2020 haben etwa 725.000 Unternehmen davon Gebrauch gemacht. Mit einem weiteren Anstieg der Antragszahlen ist zu rechnen.
Dabei ist der Weg von der Theorie in die Praxis nicht immer leicht; dies wird beim Thema Kurzarbeit besonders deutlich. Es herrscht erhebliche Unsicherheit bei Arbeitgebern. Die eilig beschlossenen Maßnahmen führen zu praktischen Problemen bei der Umsetzung der Kurzarbeit und bei der konkreten Beantragung von Kurzarbeitergeld. Dabei ist die richtige Behandlung von Urlaub während der Kurzarbeit lediglich ein Beispiel von vielen. Zusätzlich erschweren es kurzfristige Mitteilungen durch Regierung und Bundesbehörden, wie zum Beispiel ad-hoc-Anpassungen von Antragsformularen, den Unternehmen, den Überblick zu behalten.
Dieses Webinar stellt ein Follow-Up zu unserer Veranstaltung vom 25. März 2020 dar und will ein Update zu den aktuellsten Entwicklungen zum Thema Kurzarbeit geben. Gleichzeitig wagen wir aber auch einen Ausblick in die Zukunft: Welche Alternativen gibt es zur Kurzarbeit und welchen Herausforderungen müssen sich Arbeitgeber vielleicht stellen, wenn die Zeit der Kurzarbeit vorbei ist?
Um Sie in dieser anhaltend herausfordernden Situation bestmöglich über neueste Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, laden wir Sie zu unserem Webinar „Arbeitsrecht und COVID-19 – Follow Up und Ausblick“ herzlich ein.
Im Rahmen dieses Webinars werden wir Ihnen tagesaktuell Antworten insbesondere auf die nachfolgenden Fragen geben: