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Mietverträge – Jetzt proaktiv den Nutzen von Stundungsvereinbarungen prüfen.

Aufgrund der aktuellen Situation ist zu befürchten, dass viele Ihrer Nutzer in eine – hoffentlich nur temporäre – Schieflage geraten.

Vor diesem Hintergrund raten wir Vermietern dringend, so schnell wie möglich proaktiv auf ihre Mieter zuzugehen und da, wo es notwendig ist, aus Vermietersicht smarte Stundungsvereinbarungen zu schließen BEVOR der erste Zahlungsverzug eintritt. Im Idealfall sprechen Sie noch vor Fälligkeit der Aprilmiete mit Ihren Mietern.

Warum?

1. Als Vermieter haben Sie KEIN Interesse an einer Kündigung des Mietvertrags, da

  • Leerstandzeiten wahrscheinlich sind
  • die Neuvermietung und Herrichtung der Flächen für einen Neumieter Geld und Zeit kostet
  • neue solvente Mieter rar sein werden

  • 2. Als Vermieter haben Sie KEIN Interesse an einer Insolvenz Ihres Mieters, da

  • im Insolvenzfall des Mieters eine Kündigungssperre greift
  • die Flächen mit einem insolventen Mieter zu lange blockiert sind
  • Ihre Stundungsvereinbarung sollte smart und insolvenzfest sein.

  • Smarte Lösungen verhindern im besten Fall die Insolvenz des Mieters und sichern selbst im Insolvenzfall den maximal möglichen CashFlow.
  • Smarte Lösungen reduzieren das Risiko, dass bereits erhaltene Zahlungen im Rahmen von Anfechtungsprozessen „zurückgeholt“ werden.
  • Smarte Lösungen stunden nur einen bestimmten Prozentsatz der Miete oder knüpfen für die Nachzahlung gestundeter Miete an konkrete Mieterumsätze an.

  • Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung von smarten und insolvenzfesten Stundungsvereinbarungen. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch während unseres Webinars zum Thema, "Dauerschuldverhältnisse in der Krise: Wie verhalte ich mich richtig?"

    Datum

    11:00 -12:00 Uhr

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