Die Einzelheiten zur Ausgestaltung der Gewinnabschöpfung sind allerdings noch unklar. Aus dem Ergebnispapier ergeben sich nur Grundzüge und Überlegungen zu den geplanten Regelungen, die zudem auch noch auf europäischer Ebene in der Diskussion sind. Im Prinzip sollen Zufallsgewinne wohl anhand eines Vergleichs zwischen einer Preis- oder Erlösobergrenze und dem Großhandelspreis am Spotmarkt bestimmt werden. Abgeschöpfte „Zufallsgewinne“ sollen dann den Verbrauchern zugutekommen, indem eine „Strompreisbremse für den Basisverbrauch“ durch sie finanziert wird. Außerdem sollen die Einnahmen aus den abgeschöpften Zufallsgewinnen dafür verwendet werden, den Anstieg der Stromnetzentgelte abzufedern.
„Diese Überlegungen werfen zahlreiche Fragen auf, auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilfenrecht,“ so Dr. Valerian von Richthofen, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons. „Denn der von der Ampel-Koalition nun angedachte Mechanismus zielt bemerkenswerterweise gerade nicht darauf ab, das Preisniveau für Strom am Großhandelsmarkt tatsächlich zu senken, beispielsweise durch eine Änderung des Strommarktdesigns, sondern erzielte Gewinne nach einem noch nicht im Einzelnen bekannten Verteilungsschlüssel zur Senkung der Stromkosten sowie der Netzentgelte für bestimmte Verbrauchergruppen zu nutzen.“
Dr. von Richthofen rät: „Sobald die konkreten Regelungen bekannt sind, sollte daher insbesondere die energieintensive Industrie kritisch prüfen, ob diese Regelungen insbesondere mit EU-Beihilfen- und Verfassungsrecht vereinbar sind, etwa wenn sie über den gewählten Mechanismus für die Subventionierung anderer Verbrauchsgruppen aufkommen muss.“
Auch die EU diskutiert bereits über Maßnahmen zur Abschöpfung solcher Zufallsgewinne. Am Freitag sollen die Energieminister aller EU-Mitgliedstaaten hierüber beraten. Im Maßnahmenpapier der Ampel-Koalition heißt es, die Bundesregierung werde sich auf EU-Ebene nachdrücklich dafür einsetzen, dass schnell eine Erlösobergrenze für Anlagen mit geringen Produktionskosten eingeführt wird. Sollte die EU nicht zeitnah entsprechende Maßnahmen ergreifen, so will die Bundesregierung selbst aktiv werden und die Erlösobergrenze einführen.
Darüber hinaus heißt es in dem Papier, die Bundesregierung wolle sich dafür einsetzen, dass ein System zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf EU-Ebene auch außerhalb des Strommarktes entwickelt wird.