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Bundeskartellamt legt Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Krankenhäuser vor


Das Bundeskartellamt hat die Marktbedingungen im Krankenhaussektor untersucht und in diesem Zusammenhang auch sein eigenes Vorgehen bei Krankenhausfusionen überprüft.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat den Abschlussbericht (PDF/7,6MB) seiner Untersuchung des Krankenhaussektors vorgelegt. Die Untersuchung stützt sich auf eine 2016 gestartete Befragung von rund 22 Prozent aller deutschen Krankenhäuser. Zusätzlich wurden in der Region Darmstadt über 600 niedergelassene Ärzte befragt, die Patienten in Krankenhäuser einweisen. Ziel war es, die wettbewerblichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume von Krankenhäusern umfassend zu untersuchen und die Fusionskontroll-Praxis des BKartA weiterzuentwickeln.

Der Bericht steht vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl von Krankenhaus-Fusionen, die durch das BKartA geprüft werden. Experten sprechen von einer zunehmenden Konsolidierung in diesem Bereich: „Die Politik fordert, dass sich Kliniken zusammenschließen und ihre Kräfte bündeln. Sie macht Strukturvorgaben, die letztlich nur für größere Krankenhaus-Einheiten umsetzbar sein dürften“, so Arkadius Strohoff, Experte für Kartellrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Die Wettbewerbsbehörde muss in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass so viel Wettbewerb erhalten bleibt, dass die Qualität der Gesundheitsversorgung gesichert ist.“

Laut dem BKartA bestätigt der Bericht die große Bedeutung des Wettbewerbs für die Qualität der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Zwar gebe es unter Krankenhäusern keinen Preiswettbewerb wie in anderen Märkten, dafür sei aber die Behandlungsqualität bei der Wahl des Krankenhauses entscheidend. Daher versuche jedes Krankenhaus, seine Behandlungsqualität zu steigern, um Patienten zu gewinnen. Gehören aber alle Kliniken in einer Region zum selben Träger oder Konzern, stehe der Wettbewerb um die beste Behandlung nicht mehr im Vordergrund. Stattdessen werde es für Krankenhäuser dann attraktiver, auf Kosten der Behandlungsqualität zu sparen und nur noch die gesetzlichen Mindeststandards einzuhalten.

Daraus leitet das Bundeskartellamt ab, dass nur eine funktionierende Fusionskontrolle die Trägervielfalt und damit auch die Behandlungsqualität schützen könne. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung unterstreichen daher die Bedeutung einer konsequenten Fusionskontrolle im Krankenhausbereich, so das BKartA.

„Die meisten Fusionen im Krankenhausbereich sind wettbewerblich unproblematisch. Aber bei den kritischen Fällen ist eine konsequente Fusionskontrolle unverzichtbar. Zu weitgehende Konzentrationsprozesse haben irreversible Folgen“, so BKartA-Präsident Andreas Mundt. „Ist die Trägervielfalt vor Ort einmal beseitigt, nehmen der Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeit für Patientinnen und Patienten dadurch dauerhaft Schaden.“

Zugleich setzt sich das BKartA in dem Bericht mit Kritik an seiner bisherigen Fusionskontroll-Praxis im Krankenhaussektor und alternativen Vorgehensweisen auseinander: Beim Zusammenschluss von Allgemeinkrankenhäusern mit mehreren Fachabteilungen und heterogenem Leistungsbündel will es grundsätzlich daran festhalten, in der Betrachtung des sachlichen Marktes nicht zwischen Notfallversorgung und Elektivpatienten zu unterscheiden. Bei Letzteren handelt es sich um Patienten, an denen medizinische Eingriffe vorgenommen werden, die nicht dringlich sind. Die Patienten können sich das Krankenhaus, das den Eingriff durchführt, daher in Ruhe aussuchen. Aus dem Bericht geht allerdings auch hervor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind, die erlauben, den Sortimentsmarkt nach Elektivpatienten und Notfallpatienten getrennt zu betrachten.

Auch bei der Abgrenzung des räumlichen Marktes von Krankenhäusern will das BKartA in weiten Teilen an seinem bisherigen Vorgehen festhalten: Bei jedem geplanten Zusammenschluss wird in der Prüfung durch das BKartA festgestellt, woher die Patienten der fusionierenden Krankenhäuser kommen, um so den räumlichen Markt der Krankenhäuser zu bestimmen. Das BKartA ermittelt dies anhand der Krankenhausdaten. Dieses Verfahren durch eine Patientenbefragung zu ersetzen oder zu ergänzen, wie es einige Stimmen in der Vergangenheit angeregt haben, hält das BKartA zumindest für das Vorprüfverfahren (Phase 1) für zu aufwändig und sieht zudem auch datenschutzrechtliche Probleme.

Allerdings möchte das BKartA die Datenbasis für seine Fusionskontrollprüfungen verbessern und schlägt vor, dass ihm künftig einmal jährlich die anonymisierten Krankenhausdaten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für alle Krankenhäuser einschließlich der medizinischen Diagnosedaten zur Verfügung gestellt werden. „Dies würde zu einer weiteren Beschleunigung der Prüfungen beitragen“, teilte es mit. Zwar greift es bei der Fusionskontrolle auch jetzt schon auf die Daten der InEK zurück, allerdings muss es diese bei jedem Verfahren gesondert abfragen.

„Der Krankenhaussektor steht im Fokus des BKartA“, so Lena Lasseur, Expertin für Kartellrecht bei Pinsent Masons. „In Zukunft wird es für Investoren noch wichtiger sein, eine Transaktion frühzeitig zu planen und die kartellrechtlichen Implikationen zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch für die Frage, ob die Transaktion nicht unter die vom Gesetzgeber neu geschaffene – zeitlich und sachlich begrenzte –Bereichsausnahme im Krankenhausbereich fällt. Dann wäre die Transaktionen von der deutschen Fusionskontrolle ausgenommen und nicht anmeldepflichtig.“

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