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Kartellverfolgung: Bundeskartellamt rüstet auf


Stärkerer Schutz von Kartell-Kronzeugen, mehr Befugnisse im Umgang mit Digital-Riesen und Herausforderungen durch COVID-19 – die Kartellbehörde blickt auf die Jahre 2019 und 2020 zurück.

Das Bundeskartellamt (BKartA) berichtet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre über seine Tätigkeiten. Den Bericht für die Jahre 2019 und 2020 hat das Amt jüngst vorgelegt.

Die allgemeine und wirtschaftliche Lage stand im Zeichen der Corona-Pandemie und der daraus folgenden wirtschaftlichen Abkühlung. Wie das BKartA berichtet, hat dies auch seine Arbeit auf vielfältige Weise beeinflusst, etwa durch sinkende Fallzahlen in der Fusionskontrolle oder die nur eingeschränkte Möglichkeit von Durchsuchungen. Gleichzeitig ergaben sich komplexe Fragen zu Kooperationen und Lieferketten.

„Ein weiteres gesamtgesellschaftliches Thema dürfte durch COVID-19 zusätzlichen Auftrieb erhalten haben: die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche“, so Lena Lasseur, Expertin für Kartellrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law.

Wie das BKartA berichtet, lag ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der Durchsetzung des Kartellrechts in der Industrie 4.0 sowie der stark wachsenden Internetwirtschaft. Hier wurden Verfahren fortgeführt und Entscheidungen der Wettbewerbshüter vor Gericht verteidigt. Auf die gestiegene Bedeutung dieser Verfahren hat das BKartA unter anderem mit der Einrichtung eines speziellen Referats für digitale Wirtschaft reagiert. „Dies untermauert die Ambitionen des BKartA, seine Vorreiterrolle im Bereich der Digitalökonomie beizubehalten“, sagt Lasseur.

Zudem erhielt das BKartA durch die 10. GWB-Novelle Anfang des Jahres neue  Befugnisse. Beispielsweise kann es Betreibern von digitalen Plattformen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen, um zu verhindern, dass diese den gesamten Markt vereinnahmen und konkurrierende Unternehmen verdrängen – ein Phänomen, das auch als „Tipping“ bekannt ist. Auf Basis der neuen Vorschriften wurden bereits mehrere Verfahren eingeleitet.

„Das neue Instrumentarium ermöglicht es dem BKartA bei kartellrechtswidrigen Praktiken noch schneller und weitreichender einzugreifen. Abgerundet wird dies durch einen verkürzten Rechtsweg, der die Betroffenen direkt zum Bundesgerichtshof führt“, sagt Arkadius Strohoff, ebenfalls Kartellrechts-Experte bei Pinsent Masons.

Ein weiterer Schwerpunkt der Wettbewerbshüter ist und bleibt die Kartellverfolgung. Die Zahl der Kronzeugenanträge, nach eigener Aussage die wichtigste Erkenntnisquelle des BKartA, ist allerdings seit Jahren rückläufig.

Erreichten zu Spitzenzeiten jährlich bis zu 76 Kronzeugenanträge das Amt in Bonn, waren es in den Jahren 2019 und 2020 nur noch 16 beziehungsweise 13 Anträge. Nach Einschätzung des BKartA ist dies vor allem darauf zurückzuführen, dass potenzielle Kronzeugen die auf ein Bußgeldverfahren oft folgenden privaten Schadensersatzklagen fürchten – und nicht etwa auf einen Rückgang von Kartellabsprachen.

Durch die im Januar in Kraft getretene 10. GWB-Novelle können nun auch Kartellanführer von einem vollständigen Bußgelderlass bei Anwendung der Kronzeugenregelung profitieren. „Ein weiterer Anreiz, Kartellverstöße beim BKartA zu melden, könnte sich durch die bis Ende 2021 umzusetzende Hinweisgeber-Richtlinie ergeben“, so Strohoff. Whistleblower sollen dann Missstände an interne Stellen im Unternehmen oder bei externen Stellen, wie dem BKartA, melden können und dabei besser geschützt werden. „Dies könnte zu mehr Hinweisen auf Kartellverstöße beim Bonner Amt führen.“ Des Weiteren steht das Amt im Austausch mit anderen staatlichen Stellen, darunter Staatsanwaltschaften, Vergabestellen und Gerichten, und fragt Daten von Kunden potenzieller Kartellanten ab, um illegale Absprachen aufzudecken.

„Das BKartA misst der Kartellverfolgung weiterhin einen hohen Stellenwert bei. Investitionen in Ressourcen zur Kartellverfolgung könnten dazu führen, dass zukünftig mithilfe von IT-Tools mehr Kartelle aufgedeckt werden“, erläutert Strohoff. 

Auch über die Höhe der verhängten Bußgelder gab das BKartA Auskunft: 2019 setzte es in Summe Bußgelder in Höhe von 847,4 Millionen Euro wegen verbotener Kartellabsprachen fest und erreichte damit den zweithöchsten Wert der letzten 15 Jahre. Die 2020 verhängten Bußgelder von 349,4 Millionen Euro bewegten sich im Rahmen der üblichen Höhe. Betroffen waren unter anderem die Stahl- und Aluminiumbranche, der Bausektor und der Großhandel von Pflanzenschutzmitteln.

„In den nächsten Jahren wird speziell das Thema Digitalisierung das BKartA weiter stark beschäftigen. Das Amt hat sich hierfür entsprechend gewappnet. Weitere Impulse werden aus Brüssel erwartet, etwa durch ein Legislativpaket über digitale Dienste und Märkte, das aktuell im Rat und dem Europäischen Parlament diskutiert wird. Große Digitalunternehmen werden damit zunehmend im besonderen Fokus der Wettbewerbsbehörden stehen“, beurteilt Lasseur. „Somit dürfte es auch in Zukunft zu erheblichen Neuerungen im Kartellrecht kommen.“

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