Ein neues Datengesetz könnte laut Kommission im Jahr 2021 vorgelegt werden. Sie muss ihre Pläne für das Gesetz noch fertigstellen, hat jedoch vorgeschlagen, dass die Gesetzgebung unter bestimmten Umständen den Austausch von Business-to-Business-Daten vorschreiben könnte.
Das Datengesetz könnte auch den EU-Rahmen für Rechte an geistigem Eigentum ändern. So wäre es möglich, dass das EU-Gesetze zu Datenbankrechten überarbeitet und die Gesetze zu Geschäftsgeheimnissen konkretisiert werden.
Die Kommission wies auch darauf hin, dass das derzeit in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) verankerte Recht auf Datenübertragbarkeit durch das Datengesetz verbessert werden könnte, um Einzelpersonen „mehr Kontrolle darüber zu geben, wer auf maschinengenerierte Daten zugreifen und diese verwenden kann.“
Cloud computing
Die Datenstrategie enthält Vorschläge zur Stärkung des europäischen Marktes für Cloud-Dienste.
Die Kommission beabsichtigt, bis Mitte 2022 ein „Cloud-Regelwerk“ zu entwickeln, das „ein Kompendium bestehender Cloud-Verhaltenskodizes und Zertifizierungen zu Sicherheit, Energieeffizienz, Servicequalität, Datenschutz und Datenübertragbarkeit bieten wird.“
Weitere Pläne zur Entwicklung eines EU-Marktplatzes für Cloud-Dienste bis Ende 2022 wurden ebenfalls skizziert. Nach den Vorschlägen der Kommission könnte er ähnlich wie die britische G-Cloud-Rahmenordnung funktionieren.
„Der Marktplatz wird potenzielle Benutzer (insbesondere den öffentlichen Sektor und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)) in die Lage versetzen, Cloud-Verarbeitungs-, Software- und Plattform-Service-Angebote auszuwählen, die in Bereichen wie Datenschutz, Sicherheit, Datenübertragbarkeit, Energieeffizienz und Marktpraxis eine Reihe von Anforderungen erfüllen“, so die Kommission. „Die Teilnahme am Markt für Dienstleister wird davon abhängig gemacht, dass transparente und faire Vertragsbedingungen angewendet werden, die der derzeitige Markt nicht immer bietet, insbesondere für Kleinstunternehmen und KMU-Nutzer.“
Regulierung von KI
Viele Unternehmen haben bereits mit der Erforschung des Potenzials von KI begonnen, um ihre Prozesse effizienter zu gestalten, die Interaktion mit Kunden zu verbessern und letztendlich Produkte und Dienstleistungen sowie Ergebnisse für Verbraucher bereitzustellen. Wie Untersuchungen für Pinsent Masons und Innovate Finance auf dem britischen Finanzdienstleistungsmarkt zeigen, müssen jedoch rechtliche, ethische und kulturelle Herausforderungen bewältigt werden, um KI-gestützte Dienste bereitzustellen.
Mit Hilfe von Unternehmen hatte eine hochrangigen Expertengruppe der Kommission zuvor ethische Richtlinien für den Einsatz von KI erarbeitet und einen Bericht vorgelegt, in dem die Notwendigkeit einer Reform des bestehenden Haftungsrahmens im Hinblick auf neue Technologien wie KI untersucht wurde. Auch dieser wurde von einer Expertengruppe vorbereitet.
Zwei Papiere, die die Kommission letzte Woche veröffentlichte, liefern die bisher klarsten Hinweise darauf, dass es neue Vorschriften und Gesetze geben wird, um dem Einsatz von KI Rechnung zu tragen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die bestehenden Rechtsvorschriften in Bereichen wie Haftung, Produktsicherheit und Cybersicherheit verbessert werden sollten, um die Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von KI besser anzugehen. Ihre augenfälligsten Vorschläge betreffen jedoch KI, die als „hochriskant“ eingestuft wird.
In ihrem KI-Whitepaper signalisiert die Kommission, dies diene einem neuen „risikobasierten Ansatz“ für die Regulierung auf EU-Ebene. So solle das Risiko einer Fragmentierung der Regeln für KI in der gesamten EU minimiert und auf diese Weise verhindert werden, dass einzelne Mitgliedstaaten ihre eigenen Regulierungssysteme entwickeln. „Abweichende nationale Vorschriften“, warnt die Kommission, „werden wahrscheinlich Hindernisse für Unternehmen schaffen, die KI-Systeme im Binnenmarkt verkaufen und betreiben wollen.“
Nach den Vorschlägen der Kommission würde der risikobasierte Ansatz ein maßgeschneidertes neues Regelwerk für KI mit hohem Risiko vorsehen. Um zwischen KI mit hohem Risiko und KI ohne Risiko zu unterscheiden, würden eigens Kriterien entwickelt.
Um KI-Anwendungen mit hohem Risiko zu erkennen, sollen laut Kommission in erster Linie zwei kumulative Kriterien gelten: Diese sollen sich danach richten, ob der Bereich, in dem KI verwendet wird, besonders risikoanfällig ist – nach Einschätzung der Kommission wäre das etwa im Verkehrs-, Gesundheits- und Energiesektor der Fall. Auch die Art, wie die KI eingesetzt wird, entscheidet unabhängig vom Einsatzbereich über die Risikobewertung.
Die Verwendung von Hochrisiko-KI würde gemäß den Plänen der Kommission einer Reihe von regulatorischen Anforderungen unterliegen und es soll ein Rahmen für die „vorherige Konformitätsbewertung“ festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die regulatorischen Verpflichtungen eingehalten wurden, bevor die Technologie zum Einsatz kommt. Dieser Prozess könnte „Verfahren zum Testen, Prüfen oder Zertifizieren“ beinhalten, ebenso auch das „Überprüfen der Algorithmen und der Datensätze, die in der Entwicklungsphase verwendet wurden.“
Welche Art von Daten beim Training von KI-Systemen verwendet wird und welche Daten- und Aufzeichnungspflichten bestehen, könnte in den neuen Vorschriften zum Thema „Hochrisiko-KI“ festgelegt werden. Ebenso auch die Pflicht, Informationen über KI-Systeme offenzulegen – einschließlich ihrer Fähigkeiten und Einschränkungen.
Andere Gesetze könnten sicherstellen, dass die KI-Systeme robust und genau sind, dass Ergebnisse reproduzierbar sind und dass Fehler angemessen behoben werden können, wenn sie auftreten. Unternehmen können auch damit rechnen, dass Regeln für die menschliche Aufsicht über diese Systeme festgelegt werden.
Nach Angaben der Kommission würden die Vorschriften so gestaltet, dass sie „für die Akteure gelten, die am besten in der Lage sind, potenzielle Risiken anzugehen.“ Das könnte bedeuten, dass diejenigen, die die KI-Systeme entwickeln, möglicherweise anderen Anforderungen unterliegen als diejenigen, die die Technologie einsetzen.
Alle Wettbewerber, die KI-fähige Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, unterlägen den vorgeschlagenen neuen Vorschriften, unabhängig davon, ob sie in der EU niedergelassen sind oder nicht. Die neuen Vorschriften könnten neben einem System zur Bewertung der vorherigen Konformität auch vorsehen, dass bereits auf den Markt gebrachte Produkte durch die nationalen Regulierungsbehörden überwacht werden.