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EU-Mitgliedstaaten unterstützen CO2-Abgabe für klimaschädliche Importe


Der Europäische Rat unterstützt die Pläne der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung, mit der eine CO2-Abgabe für den Import klimaschädlich hergestellter Waren in die EU eingeführt werden soll.

Der Europäische Rat hat sich kürzlich im Wege der „allgemeinen Ausrichtung“ darauf geeinigt, die Einführung eines CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, „CBAM“) in der EU zu unterstützen.

Die EU will bestimmte Importwaren mit einer CO2-Abgabe belegen, wenn sie aus Ländern stammen, deren Klimaschutzmaßnahmen nicht dem Klimaschutz-Niveau in der EU entsprechen. Einen Vorschlag für eine entsprechende Verordnung hat die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 im Rahmen ihres „Fit für 55“-Pakets vorgelegt, nachdem das Europäische Parlament sich für eine solche Verordnung ausgesprochen hatte.

Der Vorschlag der Kommission wird im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gleichzeitig vom Rat und vom Parlament geprüft. Noch bevor das Parlament seinen Standpunkt festlegt, kann der Rat eine politische Einigung erzielen. Diese politische Einigung wird auch als „allgemeine Ausrichtung“ („general approach“) bezeichnet. Eine im Rat vereinbarte allgemeine Ausrichtung kann zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beitragen.

Nach der vorgeschlagenen Verordnung soll die CO2-Abgabe den globalen Klimaschutz fördern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb und außerhalb der EU sorgen. Der Grenzausgleichsmechanismus soll 2026 in Kraft treten und anfangs nur für Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom gelten, die in die EU importiert werden.

Anders als im Vorschlag der Kommission geregelt, will der Rat sich jedoch dafür einsetzen, dass die Verwaltung des CBAM stärker zentralisiert wird. „So soll beispielsweise das neue Register der CBAM-Anmelder (Einführer) auf EU-Ebene zentralisiert werden“, teilte der Rat mit. Zudem setzt er sich für einen Mindestschwellenwert ein: Für Importe im Wert von unter 150 Euro soll keine CO2-Abgabe anfallen. So soll vor allem der Verwaltungsaufwand verringert werden.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus würde mit dem Emissionshandelssystem der EU („EU-ETS“) ineinandergreifen. Unternehmen, die zu den vom EU-ETS erfassten Branchen zählen, müssen für jede ausgestoßene Tonne an Treibhausgasen ein Emissionszertifikat der EU (European Union Allowance, „EUA“) besitzen.

EU-Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß in den Mitgliedsstaaten reduzieren, können jedoch dazu führen, dass Güter in anderen Ländern ohne entsprechende Klimaschutzvorgaben günstiger hergestellt und in die EU importiert werden. Aufgrund dieses „Carbon Leakage“ würde der globale CO2-Ausstoß nicht reduziert, sondern lediglich aus der EU in andere Regionen verlagert. Dies soll der CO2-Grenzausgleichsmechanismus verhindern.

„CO2-Grenzausgleichssysteme gelten schon in einigen Weltregionen. In Kalifornien etwa unterliegen bestimmte Stromimporte einem solchen Ausgleichssystem. Kanada und Japan planen ähnliche Initiativen“, so Florian Huber, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons.

Bisher wird in der EU produzierenden Unternehmen aus EU-ETS-Sektoren eine bestimmte Menge an kostenlosen CO2-Zertifikaten zugeteilt. Die Zahl der kostenlos zugeteilten Zertifikate soll jedoch sinken. Erhalten sie weniger kostenlose Zertifikate, müssen die Unternehmen ihren CO2-Ausstoß entweder senken oder CO2-Zertifikate zukaufen. So wird für die verpflichteten Unternehmen ein finanzieller Anreiz gesetzt, möglichst wenig Treibhausgase auszustoßen.

„Der Emissionshandel ist ein ökonomisches Anreizsystem. Es sollen Handelsmuster entstehen, die dazu führen, dass der CO2-Ausstoß dort gesenkt wird, wo es am effizientesten ist“, so Huber weiter. „Damit der europäische Emissionshandel nicht zu wirtschaftlichen Verwerfungen führt und Wettbewerbsnachteile verursacht, muss das Risiko von Carbon Leakage gemindert werden. Gleichzeitig soll der CO2-Grenzausgleich laut Kommission mit den Regeln der Welthandelsorganisation und anderen internationalen Verpflichtungen der EU in Einklang stehen. Insgesamt muss der Vorschlag für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus in vielerlei Hinsicht noch präzisiert und konkretisiert werden.“

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll künftig gewährleisten, dass Unternehmen aus den dem EU-ETS unterworfenen Sektoren international wettbewerbsfähig bleiben, auch dann, wenn sie keine kostenlosen Zertifikate mehr erhalten. Außerdem soll die CO2-Abgabe einen Anreiz für andere Staaten setzen, ihre Klimaschutzmaßnahmen zu erhöhen: Wenn sie das gleiche Klimaschutzniveau wie die EU erreichen, könnten ihre Importe dem Vorschlag nach von der CO2-Abgabe befreit werden.

Der Rat teilte mit, er müsse noch eine Reihe von Fragen diskutieren, die mit dem CO2-Grenzausgleichssystem zusammenhängen, jedoch nicht Bestandteil des Verordnungsvorschlags sind. Dabei gehe es vor allem um die schrittweise Abschaffung der kostenlosen CO2-Zertifikate.

Sobald sich der Rat auf eine Position geeinigt und das Parlament seinen Standpunkt festlegt hat, werden die beiden Beschlussfassungsorgane über die geplante Verordnung verhandeln.

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