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EU-Parlament fordert CO2-Abgabe auf klimaschädliche Importe


Das EU-Parlament will bestimmte Importwaren mit einer CO2-Abgabe belegen, wenn sie aus Ländern stammen, deren Klimaschutzmaßnahmen ungenügend sind.

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, bis 2023 ein „CO2-Grenzausgleichssystem“ zu schaffen: Für bestimmte Importgüter aus Ländern mit niedrigeren Klimaschutz-Standards soll dann eine CO2-Abgabe anfallen. Das soll den globalen Klimaschutz fördern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb und außerhalb der EU sorgen, teilte das Parlament mit.

Das neue System soll Importgüter aus allen Sektoren erfassen, die innerhalb der EU dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterworfen sind (EU-ETS-Sektoren). Innerhalb der EU gilt für Unternehmen aus diesen Sektoren, dass sie für einen CO2-Ausstoß oberhalb der ihnen kostenlos zugeteilten CO2-Zertifikatsmenge bezahlen müssen, indem sie entsprechend ihres Mehrausstoßes CO2-Zertifikate zukaufen.

„Die EU-ETS-Sektoren sind aktuell für etwa 40 Prozent aller europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Wenngleich eine Verknüpfung der geplanten CO2-Abgabe mit dem Preis von Zertifikaten im Emissionshandelssystem der EU konsequent erscheint, mag dies zu erheblichen Preisschwankungen führen; selbst dann, wenn für die CO2-Abgabe Zertifikate aus einem vom EU-ETS getrennten Pool bereitgestellt werden sollten“, so Alice Boldis, Expertin für Großprojekte im Energiesektor bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. Tatsächlich ist der CO2-Preis innerhalb des EU-ETS seit 2018 von rund acht Euro auf zuletzt rund 40 Euro pro Tonne gestiegen.

Das CO2-Grenzausgleichssystem soll verhindern, dass die Maßnahmen, die die EU ergriffen hat, um den CO2-Ausstoß in den Mitgliedsstaaten zu reduzieren, dazu führen, dass Güter in anderen Ländern ohne entsprechende Klimaschutzvorgaben günstiger hergestellt und in die EU importiert werden: Dann würde der globale CO2-Ausstoß nicht reduziert, sondern lediglich aus der EU in andere Regionen verlagert werden. Dieses Phänomen wird auch „Carbon Leakage“ genannt und bisher nur dadurch adressiert, dass in Europa produzierende Unternehmen aus EU-ETS Sektoren einen besonders hohen Anteil kostenloser CO2-Zertifikate zugeteilt bekommen.

Die Abgeordneten betonen, dass das Abkommen mit den internationalen Handelsregeln der Welthandelsorganisation vereinbar sein müsse und „nicht als Instrument zur Förderung von Protektionismus missbraucht werden darf.“

Experten merken an, dass dies zu Problemen mit der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten führen könnte, wie sie die EU aktuell noch praktiziert. Es könne einen Konflikt mit den Regeln der WTO darstellen, dass gleichzeitig eine CO2-Abgabe auf Importgüter anfällt, während das EU-ETS Unternehmen in der EU mit kostenlosen Zertifikaten begünstigt. Zugleich haben europäische Industrieverbände bereits zu verstehen gegeben, dass sie auf die Zuteilung kostenloser Zertifikate angewiesen sind.

„Diese neue Initiative zur Vermeidung von Carbon Leakage ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, jedoch ist noch abzuwarten, ob es bei der Ausarbeitung der Details des entsprechenden Gesetzesvorhabens tatsächlich gelingen wird, ein Grenzausgleichssystem zu erschaffen, dass sowohl WTO-konform ist als auch die finanzielle Belastung für Unternehmen in einem Rahmen hält, der ihnen noch ausreichend Spielraum für Investitionen in CO2-reduzierende Technologien lässt“, sagt Christian Lütkehaus, Experte für Großprojekte im Energiesektor bei Pinsent Masons.

Die durch die geplante CO2-Abgabe erwirtschafteten Einnahmen sollen laut dem EU-Parlament für den Klimaschutz verwendet werden. Im zweiten Quartal dieses Jahres soll die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.

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