Unternehmen müssen weder ihre Produkte noch ihre Werbungen von heute auf morgen ändern, um den Vorschriften zu entsprechen. Die Richtlinie muss noch vom Ministerrat, der anderen wichtigen gesetzgebenden Institution der EU, formell verabschiedet werden. Erst, wenn dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie Zeit, sie in ihr jeweiliges nationales Recht umzusetzen.
„Werbemaßnahmen, Verpackungen oder Etiketten, die einen längeren Zeithorizont haben, sollten eher früher als später auf den Prüfstand gestellt werden – das gilt etwa für Partnerschaften mit Ökolabels oder Recyclingsystemen, oder für langfristige Investitionsprojekte, beispielsweise für eine nachhaltige Landwirtschaft oder Warenbeschaffung. Es betrifft aber auch z.B. die Umstellung einer Verpackung von Plastik auf Papier und die entsprechende Kommunikation dazu,“ so Klein.
Die geplante Richtlinie soll weitere bevorstehende EU-Rechtsvorschriften ergänzen, insbesondere die "Green-Claims-Richtlinie". Diese soll die Bedingungen für die Verwendung von Umweltschutzangaben noch detaillierter festlegen. In ihrer gegenwärtigen Form sieht diese sehr strengere Anforderungen an die Informationen von Unternehmen über die ökologischen Qualitäten ihrer Unternehmen oder Produkte vor. So soll etwa jeder Umweltclaim vorab von einem externen Prüfer genehmigt und zertifiziert werden.
Klein erklärte, dass dies eine enorme Belastung für Unternehmen darstellen würde. Es könnte sogar dazu führen, dass Firmen auf umweltbezogene Maßnahmen ganz verzichten würden, wenn der Aufwand, mit diesen werben zu dürfen, schlicht zu groß werde.
Er sagte: „Der Spielraum wird sowohl für täuschende Greenwashing-Behauptungen als auch für gut gemeinte und wahre ökologische Aussagen daher immer kleiner.“