Der Landwirt Ulf Allhoff-Cramer hatte mit Unterstützung von Greenpeace Klage gegen den zweitgrößten Automobilhersteller weltweit eingereicht. Nun scheiterte er hiermit vor dem Landgericht Detmold. Ebenso erging es Klägern vor dem Landgericht Braunschweig.

Der Bio-Landwirt Ulf Allhoff-Cramer hatte im Frühjahr 2021 vor dem Landgericht (LG) Detmold Klage gegen Volkswagen (VW) erhoben. Unter anderem wollte Allhoff-Cramer den Autobauer mittels eines Unterlassungsantrags dazu bringen, aus Klimaschutzgründen weltweit die Produktion und den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bis zum Jahr 2030 komplett einzustellen. Das LG Detmold hielt seine Klage jedoch für unbegründet und wies sie am 24. Februar ab.

Allhoff-Cramer stammt aus dem Kreis Lippe und betreibt einen Biobauernhof mit angeschlossener Forstwirtschaft. Vor Gericht machte er geltend, dass der zweitgrößte Autobauer der Welt aufgrund der CO2-Emissionen seiner Fahrzeuge mitverantwortlich sei für Schäden, die durch Dürren und Starkregen bereits für seinen Betrieb, Hof und Wald entstanden sind und zukünftig entstehen werden.

Wie der Spiegel berichtet, widersprach das Gericht „dem angeblichen Zusammenhang von Volkswagens Wirtschaftstätigkeit und der Klimaerwärmung nicht explizit, lehnte aber die geforderten Maßnahmen ab. Es sei grundsätzlich dem Konzern überlassen, ‚wie er eine schon eingetretene Beeinträchtigung beseitigt oder eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung verhindert‘.“ Es bleibe offen, so das Gericht, ob das Problem nicht auch mit anderen Maßnahmen beseitigt werden könne.

Greenpeace soll angekündigt haben, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

In der Vorwoche hatte schon das LG Braunschweig eine weitere Klimaklage gegen VW abgewiesen. Auch hier war Greenpeace beteiligt. Die Geschäftsführer der Umweltorganisation hatten die Klage eingereicht, sich darin unter anderem auf die Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 berufen und ebenso wie Allhoff-Cramer den Stopp des Verkaufs von Autos mit Verbrennungsmotor bis 2030 gefordert. Das LG Braunschweig war jedoch der Auffassung, dass es Aufgabe des Staates, nicht der Gerichte, sei, derartige Regeln festzulegen. VW halte sich an alle derzeit bestehenden gesetzlichen Vorgaben, daher müssten die Kläger die Beeinträchtigungen dulden, die durch die Geschäftstätigkeit des Autobauers entstehen.

Auch in diesem Verfahren kündigte Greenpeace weitere juristische Schritte an.

Die vorstehenden Entscheidungen des LG Detmold und des LG Braunschweig reihen sich in eine Reihe von Urteilen ein, die in den letzten Monaten zugunsten von Automobilherstellern ergangen sind. So wurden vergleichbare Klagen gegen BMW und Mercedes-Benz ebenfalls vor den zuständigen Gerichten abgewiesen.

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