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Landgericht Stuttgart weist Klimaklage gegen Mercedes-Benz ab


Das Landgericht Stuttgart hat eine Klimaklage gegen Mercedes-Benz abgewiesen. Die Kläger, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, wollen nun in die nächste Instanz gehen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte mit ihrer Klage, dass die Mercedes-Benz AG die CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge „im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes“ von 2022 bis 2030 reduziert und spätestens ab 2030 den Verkauf von Neuwagen mit einem Verbrennungsmotor stoppt. Sie ist der Auffassung, Mercedes-Benz sei allein durch die Autos, die der Konzern im Jahr 2021 verkauft hat, für einen CO2-Ausstoß von 65,5 Millionen Tonnen weltweit verantwortlich.

Wie das Landgericht Stuttgart mitteilte, argumentiert die DUH in ihrer Klage damit, dass nur noch eine begrenzte Menge an CO2 emittiert werden könne, wenn die Erderwärmung auf 1,75 Grad Celsius begrenzt werden solle. Das verbleibende Rest-Budget Deutschlands wäre bei gleichbleibend hohen Emissionen bereits 2029 verbraucht. Ein vorzeitiger Verbrauch des Budgets führe jedoch dazu, dass der Staat bereits in naher Zukunft Maßnahmen ergreifen müsse, die die Grundrechte der Kläger einschränken würden. Nach Auffassung der DUH bestehe folglich ein Unterlassungsanspruch gegen Mercedes-Benz. In ihrer Argumentation beruft sich die DUH auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021.

Zudem hatte die DUH hilfsweise beantragt, dass das Landgericht Stuttgart dem Europäischen Gerichtshof Fragen vorlegt, die die Vereinbarkeit der EU-Grundrechte-Charta mit der EU-Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und mit dem Vertrieb Treibhausgas emittierender Produkte nach 2045 durch Unternehmen thematisieren.

Das Landgericht Stuttgart legte dem EuGH jedoch keine Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es kam zu einem klageabweisenden Urteil, wonach den Klägern kein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Verbrennungsmotoren zustehe. Bei Handlungen, „die nur mittelbare Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht Dritter haben“, bedürfe es „einer Abwägung zwischen den Rechten des potenziellen Verletzten und des Verletzers“, so das Gericht. Eine Interessenabwägung zwischen den Grundrechten von Klägern und Beklagter sei nicht möglich, da die Folgen des Verhaltens von Mercedes-Benz für die Kläger nicht absehbar seien. Es lasse sich keine Aussage darüber treffen, „ob und mit welchen Einschränkungen die Kläger bei einer Fortsetzung des Vertriebs von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren durch die Beklagte zu rechnen haben“.

Außerdem verwies das Landgericht Stuttgart darauf, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, „die wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und der Lebensbedingungen“ zu treffen, und nicht die der Gerichte. „Der verfassungsrechtlich in Artikel 20a Grundgesetz verankerte Grundsatz des Schutzes der Umwelt richtet sich primär an den Gesetzgeber. Dieser hat die Rahmenbedingungen vorzugeben, durch die eine weitere Klimaerwärmung verhindert werden soll“, so das Landgericht Stuttgart weiter.

Der Anwalt der DUH teilte mit, die DUH werde das Urteil vor dem Oberlandesgericht Stuttgart anfechten. Man habe ohnehin damit gerechnet, dass die Frage durch höhere Gerichte geklärt werden müsse. Dadurch, dass das Landgericht Stuttgart sein Urteil so schnell gefällt habe, habe es den Weg für eine schnellere Entscheidung durch die nächste Instanz freigemacht.

Wie die Zeit berichtet, soll eine Sprecherin von Mercedes-Benz vor dem Verfahren mitgeteilt haben, das Unternehmen wolle ohnehin bis zum Ende des Jahrzehnts vollelektrisch werden, allerdings nur dort, „wo die Marktbedingungen es zulassen“. Außerdem wolle Mercedes-Benz den CO2-Fußabdruck seiner Pkw bis 2030 im Vergleich zu dem von 2020 halbieren. Die EU sieht ein Verbrenner-Aus erst ab 2035 vor.

Bei den deutschen Gerichten sind noch weitere Verfahren gegen deutsche Automobilhersteller anhängig. So befasst sich derzeit auch das Landgericht Detmold mit einer Klimaklage, dort klagt ein Landwirt gegen Volkswagen. Auch er fordert das Aus für den Verbrennungsmotor bis 2030.

 

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