Pinsent Masons berät bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingter Raubkunst

13 Jun 2019 | 09:00 am | Lesedauer: 1 Min.

Pinsent Masons berät die Landeshauptstadt München und die Städtische Galerie im Lenbachhaus bei der Restitution von 16 Zeichnungen Alfred Kubins.

Die Städtische Galerie im Lenbachhaus in München hat im Rahmen umfangreicher Recherchen 16 bedeutende Zeichnungen des österreichischen Künstlers Alfred Kubin (1877-1959) restituiert und wurde dabei sowohl nach deutschem als auch nach britischem Recht von Pinsent Masons beraten. Das Lenbachhaus hat das Kubin-Archiv als wichtige Ergänzung zur Sammlung des „Blauen Reiters“ angekauft.

Eine Recherche hatte ergeben, dass die Zeichnungen dem jüdischen Ehepaar Maximilian und Hertha Morgenstern NS-verfolgungsbedingt entzogen worden waren. Auf Grundlage der Washingtoner Erklärung von 1998 konnte mit den rechtmäßigen Nachkommen eine faire Lösung für die Kunstsammlung gefunden werden. Am 15. Mai 2019 fand die Restitution der Zeichnungen an die berechtigten Nachkommen statt.

Bei der Washingtoner Erklärung handelt es sich um eine Übereinkunft mehrerer Staaten, um Kunstwerke, die während des Nationalsozialismus beschlagnahmt wurden, der Raubkunst zu identifizieren. Zudem sollen die Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig gemacht werden um eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden.

Maximilian Morgenstern gilt als wichtigster Sammler von Alfred Kubins Kunstwerken, da er und Kubin freundschaftlich verbunden waren. Der Hamburger Apotheker Kurt Otte, von dem das Lenbachhaus die Kunstsammlung zu einem späteren Zeitpunkt angekauft hatte, hatte im Jahre 1938 20 Zeichnungen von Hertha Morgenstern erworben. Dieser Verkauf geschah nur wenige Wochen vor dem Inkrafttreten der zwangsweisen "Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden". Zu diesem Zeitpunkt war eine freie Verfügung über den Kaufpreis bereits nahezu ausgeschlossen. Der Verbleib der übrigen 4 Zeichnungen, die Kurt Otte erworben hatte, bleibt unklar. Diese wurden nicht an das Lenbachhaus weitergegeben. Laut einem Schreiben an Kurt Otte bedauerte Maximilian Morgenstern, der dem Zwangsverkauf der Kunstwerke nicht zustimmte, diesen im Nachgang. Dem Ehepaar Morgenstern gelang 1939 die Flucht nach Großbritannien, wo Maximilian Morgenstern 1946 verstarb.

Ein Team um Sibylle Schumacher beriet die Mandantin bei der Restitution.

Berater Städtische Galerie im Lenbachhaus: Sibylle Schumacher (Federführung), Moritz Maaßen, Michael Pulford, Sinéád Esler

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Sibylle Schumacher

Sibylle Schumacher

Rechtsanwältin, Partner, Co-head of Litigation, Regulatory & Tax

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