Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Weltklimarates beschreibt Klimaklagen als ein Instrument, das zunehmend dazu genutzt wird, das Verhalten von Regierungen und Unternehmen zu beeinflussen. Unternehmen sollten ihr Risiko für solche Klagen kennen und eine Strategie entwickeln.

Klimaklagen nehmen weltweit zu und werden immer variantenreicher, sowohl, was ihre rechtliche Begründung angeht, als auch in der Auswahl der Klagegegner. Die Zahl der Klagen steigt, da die Gesellschaft zunehmend die Verantwortlichkeit des Menschen für den Klimawandel anerkennt. Zudem haben Gerichtsentscheidungen in Klimaverfahren den Akteuren gezeigt, dass Klimaklagen als Instrument genutzt werden können, um eine klimafreundliche Agenda mit Hilfe des Rechts durchzusetzen. Dementsprechend ist für Unternehmen das Risiko, in eine Klimaklage verwickelt zu werden, in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Der IPCC, auch bekannt als Weltklimarat, hat Anfang April den dritten Teil seines sechsten Sachstandsberichts (2913 Seiten/84,4 MB) veröffentlicht. Aus ihm geht hervor, dass die globalen Treibhausgasemissionen spätestens 2024 ihren Höchststand erreichen und bis 2030 um mindestens 43 Prozent reduziert werden müssen, um das Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen und die globale Erwärmung auf etwa 1,5 Grad – verglichen mit der Temperatur vor dem industriellen Zeitalter – zu begrenzen.

Der Teilbericht untersucht Emissionsquellen, nimmt die von der Politik in Aussicht gestellten oder bereits ergriffenen Maßnahmen in den Blick und bewertet die Fortschritte bei der Eindämmung des Klimawandels. Dabei misst er insbesondere auch Klimaklagen eine wachsende Bedeutung zu. Dies nicht zuletzt deshalb, weil ihre Zahl in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist: Seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens im Jahr 2015 hat sich die Anzahl der Klimaklagen weltweit auf etwa 2.000 Verfahren verdoppelt. Die meisten Klimaprozesse werden in den USA mit 1.400 geführt, Australien und Europa belegen mit 123 und 134 Fällen den zweiten und dritten Platz, doch auch in Entwicklungsländern steigt die Zahl der angestrebten Verfahren. Der IPCC geht von mindestens 58 Fällen in 18 Jurisdiktionen des globalen Südens aus.

Vor diesem Hintergrund widmet der Teilbericht dem Thema Klimaklagen ein eigenes Kapitel und beschreibt sie als ein Instrument, welches von immer mehr Akteuren dazu genutzt wird, das Verhalten von Regierungen und Unternehmen zu steuern oder zu kontrollieren. In der Wissenschaft besteht Einigkeit, dass Klimaklagen eine starke Kraft in der Klimabewegung sind und weiterhin an Bedeutung gewinnen werden.

So werden Klimaklagen etwa gegen Regierungen geführt und genutzt, um Einfluss auf die politische Weichenstellung zu nehmen – so auch in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht im März 2021 entschied, dass das 2019 erlassene Bundes-Klimaschutzgesetz ungenügend sei. Die Bundesregierung musste anschließend an dem Gesetz nachbessern.

Zunehmend werden auch Unternehmen Parteien von Klimaklagen, zumeist auf Beklagtenseite. Es kommt allerdings auch vor, dass Unternehmen als Kläger auftreten. So haben zum Beispiel RWE und Uniper unabhängig voneinander letztes Jahr die Niederlande verklagt, um sich gegen die Pläne der Regierung zur Abschaltung aller Kohlekraftwerke bis 2030 zu wehren. Überwiegend jedoch werden die Klagen von Nichtregierungsorganisationen und Zivilpersonen eingereicht und richten sich gegen Unternehmen, deren Geschäftsmodell einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen fördert. Geklagt wird beispielsweise auf Entschädigungen für Schäden, die durch den Klimawandel entstanden sind. Mitunter treten aber auch regionale und lokale Hoheitsträger als Kläger auf. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang das von der französischen Gemeinde Grande-Synthe erstrittene Urteil vom 1. Juli 2021, welches die französische Staatsregierung dazu verpflichtet ihre Klimaschutzmaßnahmen deutlich auszubauen.

Im rechtlichen Kontext oftmals unterschätzt werden die Fortschritte in der Klimawissenschaft. Mit diesen wird es einerseits einfacher, Klimaklagen zu begründen, andererseits auch leichter, unbegründete Klagen abzuwehren. Beispielsweise kann mit Hilfe der sogenannten Attributionsforschung zugerechnet werden, in welchem Ausmaß der menschengemachte Klimawandel extreme Wetterereignisse wie Dürren, Hitzewellen, Kälteeinbrüche und extreme Regenfälle beeinflusst.

Zu beobachten ist, dass Klimaklagen immer variantenreicher werden, sowohl in der rechtlichen Begründung als auch in der Auswahl der Klagegegner im Unternehmensbereich. Häufig geht es nicht mehr allein um einen Verstoß gegen Umweltrecht, oft stehen auch Vorwürfe wie Greenwashing oder Fragen der Managerhaftung im Raum. Klagen werden als mediales Druckmittel genutzt und öffentlichkeitswirksam eingereicht, auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind. In solchen Fällen dienen Klagen vor allem als Instrument, um öffentlichen Druck auf ein Unternehmen oder eine Regierung aufzubauen und diese dazu zu veranlassen, ihr Handeln zu ändern.

Der Anstieg an Klimaklagen ist Ausdruck des gesellschaftlichen Wandels. Ihm liegt zugrunde, dass zunehmend anerkannt wird, dass der Mensch für den Klimawandel verantwortlich ist und dass internationale Abkommen wie das Pariser Klimaabkommen eingehalten werden müssen, um ihn aufzuhalten. Zugleich ist der Anstieg an Klimaklagen auch darauf zurückzuführen, dass in den letzten Jahren zahlreiche Grundsatzurteile erwirkt wurden. Vielen Akteuren hat das gezeigt, dass Klimaklagen ein mächtiges zusätzliches Werkzeug sein können, um eine klimafreundliche Agenda mit Hilfe des Rechts durchzusetzen. Dies bedeutet zugleich, dass für Unternehmen das Risiko, in eine Klimaklage verwickelt zu werden, steigt.

Da kurz- und mittelfristig mit einer weiteren Zunahme an Klimaklagen zu rechnen ist, ist es für Unternehmen wichtig, ihre Risikoexposition in diesem Bereich zu kennen. Unternehmen brauchen rechtliche und mediale Strategien für den Umgang mit Klimaklagen. Dies gilt nicht nur für Klimaklagen allein, sondern auch für andere Klagen in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards, da auch in diesem Zusammenhang mit einem Anstieg an Verfahren zu rechnen ist. Dabei spielt auch die wachsende Zahl an Gesetzen, die Unternehmen zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in ihrem eigenen Betrieb und entlang ihrer Lieferketten verpflichten, eine wichtige Rolle. Hierzu zählen beispielsweise das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder die

geplante EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie, die ganz konkret für von Verstößen betroffene Personen die Möglichkeit vorsehen, Unternehmen auf Schadensersatz zu verklagen. Unternehmen sollten sich hier ebenfalls vorbereiten, ihr Risiko für entsprechende Klagen bestmöglich minimieren und Strategien für den Umgang mit derartigen Klagen entwickeln.

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