Koalitionsvertrag der Ampel bekennt sich zum LkSG
Die neue Bundesregierung aus SPD, GRÜNEN und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits deutlich gemacht, dass sie hinter dem Gesetz der Vorgängerregierung steht. Gegebenenfalls wird sie es an mehreren Stellen noch nachbessern.
Konkret heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP unter dem Abschnitt Rohstoffe, Lieferketten und Freihandel: „Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird unverändert umgesetzt und gegebenenfalls verbessert. Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission zum Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten. Wir unterstützen das von der EU vorgeschlagene Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit.“ Daraus lässt sich schließen, dass die Bundesregierung auch eine EU-weite einheitliche Lieferkettenregelung unterstützen wird.
Vorerst keine Verordnungen geplant
Viele Fragen rund um das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind allerdings nach wie vor ungeklärt und werden bei Veranstaltungen und in Foren diskutiert. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird durch das Gesetz ermächtigt, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) Verordnungen zu erlassen, insbesondere zur näheren Ausgestaltung der Unternehmenspflichten bei substantiierter Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen den Umweltschutz bei mittelbaren Zulieferern, das Verfahren der Einreichung des jährlichen Lieferkettensorgfaltspflichtenberichts und dessen Prüfung, sowie das Verfahren für behördliche Kontrollen, Anordnungen und Maßnahmen. Solche Verordnungen könnten einige der noch offenen Fragen beantworten und die erhebliche Verunsicherung, die bei Unternehmen derzeit noch vorherrscht, bekämpfen.
Nach Aussage hochrangiger Mitarbeiter sieht das BMAS derzeit jedoch keine Notwendigkeit, von diesen Verordnungsermächtigungen Gebrauch zu machen. Auch sei das Gesetz insgesamt viel klarer, als zuweilen behauptet werde. Man wolle bewusst keine präzisen Vorgaben machen, damit die Unternehmen einen gewissen Ermessensspielraum haben, was den Aufbau einer wirksamen Compliance-Struktur angeht. Es seien jedoch branchenspezifische Handlungsanleitungen für das Frühjahr sowie eine allgemeine Handlungsanleitung für den Sommer 2022 geplant.
Das geplante Prüfkonzept des BAFA solle Anreize setzten für eine effektive Umsetzung, das Risikomanagement soll nicht in Papierwerk enden, sondern sich nach einer Bestandsaufnahme auf die wesentlichen Punkte konzentrieren.