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Bundesregierung will Energie-Effizienz-Regeln für Rechenzentren verschärfen


Das Energieeffizienzgesetz soll dazu beitragen, dass Bürger, Unternehmen und die öffentliche Hand in Deutschland weniger Energie verbrauchen. Rechenzentrumsbetreibern erlegt es umfangreiche neue Pflichten auf.

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf des Energieeffizienzgesetzes verabschiedet. Abschnitt vier des Entwurfs widmet sich eingehend den neuen Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren.

So sollen neu entstehende Rechenzentren durch das Energieeffizienzgesetz dazu verpflichtet werden, Energieeffizienzstandards einzuhalten, eine minimale Temperatur für die Luftkühlung zu gewährleisten und die durch sie erzeugte Abwärme zu nutzen. Bestandsanlagen wären von den neuen Regeln in Teilen ausgenommen, würden jedoch dazu verpflichtet, auf die Effizienz ihres Stromeinsatzes zu achten und verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass vor dem 1. Juli 2026 in Betrieb genommene Rechenzentren so errichtet werden müssen, dass sie ab dem 1. Juli 2027 einen „Power Usage Effectiveness“-Wert (PUE-Wert) von 1,5 erreichen. Ab 2030 müssen die Rechenzentren dann einen PUE von 1,3 erreichen. Die „Power Usage Effectiveness“ ist eine Kennzahl, die die Energieeffizienz von Gebäudetechnik misst. Bei einem PUE-Wert von 1,3 dürfen höchstens 30 Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf die Gebäudetechnik verwendet werden. Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2027 errichtet werden, müssen den PUE-Wert von 1,3 sogar von vornherein erreichen können. Der Gesetzentwurf sieht allerdings einschränkend vor, dass die Anforderungen erst zwei Jahre nach Inbetriebnahme dauerhaft erreicht werden müssen.

Neue Rechenzentren müssen zudem laut Entwurf einen prozentualen Anteil ihrer Abwärme weiter verwerten. Bei ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb genommenen Rechenzentren wäre es ein Anteil von zehn Prozent, bei ab Juli 2027 in Betrieb genommenen Rechenzentren 15 Prozent und bei ab Juli 2028 in Betrieb genommenen Rechenzentren 20 Prozent.

Außerdem müssen alle Rechenzentren ab dem 1. Januar 2024 die Hälfte ihres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken, ab dem 1. Januar 2027 sogar hundert Prozent. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Betreiber von Rechenzentren bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten müssen und künftig sowohl die Regierung als auch Kunden über ihre Umweltbilanz informieren müssen.

„Unabhängig von Ausnahmen und Übergangsbestimmungen, die im Rahmen des Gesetzes in Betracht kommen, könnten die Stichtagsregelungen es für Betreiber von Rechenzentren attraktiv machen, neue Projekte vorzuziehen oder zu beschleunigen, um die Anforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllen zu müssen oder mehr Zeit für die Umsetzung zu haben“, so Dr. Marc Salevic, Experte für Digital Infrastructure & Connectivity bei Pinsent Masons.

„Auf Betreiber dürfte jedenfalls erheblicher Mehraufwand zukommen. Die Pläne der Bundesregierung dürften dazu führen, dass es schon bei der Standortwahl neuer Rechenzentren nicht mehr nur auf die Nähe zu Internetknoten oder Sicherheitskriterien ankommen wird, sondern wohl auch auf die Verfügbarkeit von Wärmenetzen“, so Dr. Benedikt Beierle, ebenfalls Experte für digitale Infrastrukturen bei Pinsent Masons.

Verglichen mit einem ersten Referentenentwurf aus Oktober 2022 enthält der nun beschlossene Gesetzesentwurf zwar nur wenige Änderungen, die insbesondere die Schwellenwerte und Zeitvorgaben betreffen. Der Gesetzentwurf muss allerdings noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen. In diesem Rahmen erfolgt auch die Anhörung von Verbänden und weiteren Stakeholdern, so dass Änderungen an dem Gesetzentwurf noch möglich sind.

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