„Noch handelt es sich lediglich um politische Beschlüsse, die nun in konkrete Gesetzentwürfe überführt werden müssen. Gleichwohl geben die Ankündigungen bereits einen deutlichen Hinweis darauf, wohin die Reise im Arbeitsrecht in den kommenden Jahren gehen könnte.“, sagt Sarah Klachin, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons.
Mehr Spielraum bei Befristungen
Für Arbeitgeber könnten die geplanten Änderungen im Befristungsrecht einen erheblichen Gewinn an Flexibilität bedeuten. Die sachgrundlose Befristung soll künftig bis zu 48 Monate möglich sein und innerhalb dieses Zeitraums bis zu sechsmal verlängert werden können. Das wäre eine erhebliche Ausweitung gegenüber der aktuellen Rechtslage, nach der eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich nur bis zu zwei Jahre und in dieser Zeit höchstens dreimal verlängert werden kann. Zudem sollen erneute sachgrundlose Befristungen ermöglicht werden.
Die Neuregelungen sollen zunächst für Einstellungen bis Ende 2030 gelten.
Darüber hinaus soll zum 1. Januar 2027 das Schriftformerfordernis für Befristungsabreden abgeschafft werden, was digitale Einstellungsprozesse erleichtern und den administrativen Aufwand reduzieren würde.
Insgesamt würden die Maßnahmen Arbeitgebern „spürbar mehr Handlungsspielraum bei Personalplanung und Neueinstellungen eröffnen.“, meint Manfred Schmid, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons.
Erleichterte Trennung von Hochverdienern
Die Koalition plant auch, die Kündigung von Hochverdienern zu erleichtern. Künftig soll für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb des 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eine erleichterte Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung möglich sein. Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung liegen bislang allerdings noch nicht vor.
Steuerliche Begünstigung von Abfindungen
Ein weiterer Reformvorschlag der Regierung betrifft die steuerliche Behandlung von Abfindungen. Abfindungszahlungen sollen künftig steuerlich privilegiert werden, wenn Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zeitnah eine neue Beschäftigung aufnehmen. Dabei soll die steuerliche Begünstigung umso höher ausfallen, je schneller der Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis gelingt. Die Koalition verfolgt damit das Ziel, Beschäftigungsübergänge zu fördern und längere Arbeitslosigkeitsphasen zu vermeiden. Wie die Begünstigung im Detail ausgestaltet werden soll, ist derzeit noch offen.
Strengere Vorgaben bei Arbeitsunfähigkeit
Auch den Umgang mit Krankheitstagen will die Koalition reformieren. Während eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach aktueller Rechtslage grundsätzlich erst vorzulegen ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, sollen Arbeitnehmer künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen.
Klachin führt dazu an, dass „Arbeitgeber schon heute die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher verlangen können, dies würde nun nur zum Standard.“.
Gleichzeitig soll die während der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Ziel ist es, die Nachweisbarkeit von Arbeitsunfähigkeiten zu stärken und Missbrauchsmöglichkeiten einzuschränken.
Unser Fazit
Schmid findet, dass „die Reformvorschläge der Koalition eine klare arbeitsmarktpolitische Stoßrichtung erkennen lassen: mehr Flexibilität, weniger formale Hürden und eine stärkere Ausrichtung des Arbeitsrechts an den Bedürfnissen eines modernen Wirtschaftsstandorts.“
“Besonders die geplanten Änderungen im Befristungsrecht und die neue Abfindungsoption für Hochverdiener könnten Arbeitgebern zusätzliche Handlungsspielräume eröffnen und die arbeitsrechtliche Praxis spürbar verändern. Noch bleibt allerdings abzuwarten, welche dieser Vorhaben den Gesetzgebungsprozess letztlich unverändert durchlaufen werden. Schon jetzt steht jedoch fest, dass das Arbeitsrecht zu den zentralen Reformfeldern der neuen Koalitionsagenda gehört.”, fügt er hinzu.