„Änderungen gegenüber der Beschlussfassung des Bundestags haben sich, entgegen den Hoffnungen von Interessenvertretern, somit nicht ergeben“, erklärt Dr. Marc Salevic, Experte für digitale Infrastrukturen bei Pinsent Masons.
Mit dem Inkrafttreten sind die Vorgaben zur Energieeffizienz bei Rechenzentren nunmehr verbindlich. Dazu gehören auch die ersten Berichtspflichten, für die zum Teil sehr kurze Fristen gelten. Insbesondere sind Unternehmen nach § 20 Abs. 4 i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 EnEfG verpflichtet, die Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz bereits erstmals bis zum 1. Januar 2024 zu übermitteln. Für die Übermittlung sind elektronische Vorlagen und eine öffentlich zugängliche Plattform vorgesehen, bei der allerdings fraglich ist, ob diese rechtzeitig fertiggestellt wird.
„Unabhängig von der rechtzeitigen Fertigstellung der Plattform erscheint aber auch schon fraglich, ob diese sehr kurze Frist verhältnismäßig ist“, so Dr. Benedikt Beierle, ebenfalls Experte für digitale Infrastrukturen bei Pinsent Masons.