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Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten

Bundestag Berlin

Maja Hitij via Getty Images


Das im September vom Deutschen Bundestag verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist nun in Kraft getreten.

Das Energieeffizienzgesetz, das unter anderem umfangreiche Pflichten für die Entwickler und Betreiber von Rechenzentren beinhaltet, ist seit dem 18. November in Kraft. Nachdem das EnEfG im September vom Bundestag verabschiedet wurde, hat es zwischenzeitlich auch den Bundesrat passiert und wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Forderungen des Bundesrats wurden insoweit nicht berücksichtigt. Der Bundesrat hat in seiner Entschließung das EnEfG zwar grundsätzlich begrüßt, daneben aber unter anderem auch zusätzliche Mittel für die Länder und Kommunen aufgrund der zusätzlichen Aufgaben gefordert. Außerdem sollte nach Ansicht der Länder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) insgesamt für den Vollzug der Bußgeldvorschriften zuständig sein – das EnEfG sieht hier im Fall der grundsätzlichen Pflicht zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme (§ 16 Abs. 1 EnEfG) eine Zuständigkeit der Länder vor.

„Änderungen gegenüber der Beschlussfassung des Bundestags haben sich, entgegen den Hoffnungen von Interessenvertretern, somit nicht ergeben“, erklärt Dr. Marc Salevic, Experte für digitale Infrastrukturen bei Pinsent Masons.

Mit dem Inkrafttreten sind die Vorgaben zur Energieeffizienz bei Rechenzentren nunmehr verbindlich. Dazu gehören auch die ersten Berichtspflichten, für die zum Teil sehr kurze Fristen gelten. Insbesondere sind Unternehmen nach § 20 Abs. 4 i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 EnEfG verpflichtet, die Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz bereits erstmals bis zum 1. Januar 2024 zu übermitteln. Für die Übermittlung sind elektronische Vorlagen und eine öffentlich zugängliche Plattform vorgesehen, bei der allerdings fraglich ist, ob diese rechtzeitig fertiggestellt wird.

„Unabhängig von der rechtzeitigen Fertigstellung der Plattform erscheint aber auch schon fraglich, ob diese sehr kurze Frist verhältnismäßig ist“, so Dr. Benedikt Beierle, ebenfalls Experte für digitale Infrastrukturen bei Pinsent Masons.

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