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Erste deutsche Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


Deutsche Jugendliche und junge Erwachsene fordern mehr Klimaschutz durch die Bundesregierung und haben Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

Es handelt sich um die erste „Klimaklage“ aus Deutschland, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht wurde. Die neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in dem Verfahren von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt. Im März 2021 waren sie bereits mit einer Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Teilen erfolgreich.

Das BVerfG hatte damals entschieden, dass die Bundesregierung an ihrem Bundes-Klimaschutzgesetz nachbessern muss. Die im August 2021 erfolgte Gesetzesänderung reicht der DUH zufolge jedoch „nachweislich immer noch nicht, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten“. Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen das reformierte Bundes-Klimaschutzgesetz hatte das BVerfG in diesem Sommer jedoch nicht angenommen, teilte die DUH mit. Daher sei nun der Weg für eine Beschwerde vor dem EMRG frei. Ziel der vor dem EMRG eingereichten Beschwerde sei es, „ausreichenden Klimaschutz in Deutschland durchzusetzen und damit einen Beitrag dafür zu leisten, die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Menschen und aller künftiger Generationen zu erhalten.“

In ihrer Argumentation verweisen die Beschwerdeführer auf das Übereinkommen von Paris, das auch die Bundesregierung unterzeichnet hat. Es enthält einen Aktionsplan zur Begrenzung der Erderwärmung und legt das Ziel fest, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu beschränken. Will Deutschland seinen Teil zum Erreichen dieses Ziels beitragen, kann es nur noch eine begrenzte Menge an Treibhausgas ausstoßen.

Laut der DUH wird das Deutschland zustehende Treibhausgasbudget zur Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad jedoch „mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits 2023 überschritten.“ Auch bei einer Begrenzung des Temperaturanstiegs auf nur 1,7 Grad werde das deutsche Restbudget „bei Einhaltung aller im aktuellen Klimaschutzgesetz enthaltenen Ziele im Jahr 2030 fast erschöpft sein.“ Dies hätte strengere staatliche Eingriffe ab 2030 zufolge, da dann keine Treibhausgase mehr ausgestoßen werden dürften. Darin sehen die Beschwerdeführer unter anderem einen Eingriff in ihre Freiheitsrechte. In ihrer Beschwerde vor dem EMRG berufen sie sich auf Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Leben und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützen.

Die Beschwerde aus Deutschland ist nicht die erste beim EGMR anhängige Klimaklage:

Das Gericht beschäftigt sich bereits mit einer Beschwerde der Klimaseniorinnen aus der Schweiz und eine Beschwerde portugiesischer Jugendliche gegen insgesamt 33 Staaten. Der EGMR hat beide Verfahren zugelassen und entschieden, sie mit Priorität zu behandeln.

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