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Klimaklage gegen deutschen Autobauer: Gericht setzt neuen Verhandlungstermin an


Ein Biobauer aus Detmold hat mit Unterstützung von Greenpeace Klimaklage gegen einen großen deutschen Automobilhersteller eingereicht. Nun hat das Landgericht Detmold einen zweiten Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt.

Der Landwirt Ulf Allhoff-Cramer hat vor dem Landgericht (LG) Detmold Klage gegen Volkswagen eingereicht. Unter anderem will er den Autobauer mittels eines Unterlassungsantrags dazu verpflichten, aus Klimaschutzgründen weltweit die Produktion und den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bis zum Jahr 2030 einzustellen. Unterstützt wird er hierbei von Greenpeace.

Allhoff-Cramer stammt aus dem Kreis Lippe und betreibt mit seiner Familie einen Biobauernhof mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Forstwirtschaft. Vor Gericht will er geltend machen, dass der zweitgrößte Autobauer der Welt aufgrund der CO2-Emmissionen seiner Fahrzeuge mitverantwortlich sei für Schäden, die durch Dürren und Starkregen für seinen Betrieb, Hof und Wald entstanden sind und entstehen werden.

Am Freitag teilte nun das LG Detmold mit, dass Einzelheiten der Klage in einem zweiten mündlichen Termin geklärt werden sollen. Zuvor hatte es im Rahmen des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung am 20. Mai diesen Jahres eine Reihe von rechtlichen Hinweisen erteilt und sich kritisch zur Klage geäußert. Es sei von dem Kläger konkret darzulegen, welche Beeinträchtigungen er erfahre und welche seiner Rechte durch die CO2-Emissionen verletzt würden. Außerdem sah das LG Detmold damals noch Probleme im Hinblick auf die Kausalität. So sei zum Beispiel unklar, wie und ob dem Autohersteller der CO2-Ausstoß und die damit verbundenen Folgen zuzurechnen seien.

Das LG Detmold hatte Allhof-Cramer und seinen Anwälten bis zum 30. Juni 2022 Zeit gegeben, schriftlich auf die Hinweise des Gerichts einzugehen. Anschließend hatten die Anwälte von Allhoff-Cramer die Klageanträge zum Teil „geändert und umfangreich ergänzt“, so das Gericht. Über diese geänderten Anträge sowie die Stellungnahme des Autobauers hierzu will das LG Detmold nun in einem weiteren Verhandlungstermin am 3. Februar 2023 verhandeln.

Bei den deutschen Gerichten sind noch weitere Verfahren gegen deutsche Automobilhersteller anhängig. So hat im Oktober 2021 die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klimaklage gegen Mercedes Benz und BMW erhoben. Auch die DUH fordert das Aus für den Verbrennungsmotor bis 2030. Die Klagen wurden bei den Landgerichten in Stuttgart und München eingereicht. Außerdem haben die Klima-Aktivistin Clara Mayer und die Greenpeace Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser im November 2021 am Landgericht Braunschweig Klage (125 Seiten/1,4KB) gegen VW eingereicht – auch sie wollen ein früheres Aus für den Verbrennungsmotor durchsetzen.

Klimaklagen nehmen weltweit zu und werden immer variantenreicher, sowohl, was ihre rechtliche Begründung angeht, als auch in der Auswahl der Klagegegner. Experten gehen davon aus, dass die Zahl dieser Klagen weiter steigt, da die Gesellschaft zunehmend die Verantwortlichkeit des Menschen für den Klimawandel anerkennt und dies auch juristisch Berücksichtigung findet. Dementsprechend ist für Unternehmen das Risiko, Gegenstand einer Klimaklage zu werden, in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zudem haben mehrere Gerichtsentscheidungen in Klimaverfahren in jüngster Vergangenheit den Akteuren auf Klägerseite gezeigt, dass Klimaklagen als Instrument genutzt werden können, um eine klimafreundliche Agenda mit Hilfe des Rechts durchzusetzen.

Pinsent Masons bietet am Mittwoch, den 21. September, ein Online-Seminar über Klimaklagen aus verschiedenen Blickwinkeln an. Sie können sich hier für die Teilnahme an dieser kostenlosen Veranstaltung anmelden.

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