Medienberichten zufolge haben drei junge Umweltaktivisten aus der Türkei Klage gegen den türkischen Staatspräsidenten und das Umweltministerium erhoben und fordern strengere Klimaschutzmaßnahmen.

Atlas Sarrafoğlu (16 Jahre), Seren Anacoglu (20 Jahre) und Ela Naz Birdal (17 Jahre) aus der Türkei sollen eine Klimaklage gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan sowie gegen das Umweltministerium eingereicht haben. Hierin sollen sie den beiden politischen Akteuren vorwerfen, dass die nationalen Klimaziele der Türkei unzureichend seien, um den Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen nachzukommen. Außerdem haben die jungen Erwachsenen eine Unterschriftenaktion auf Change.org gestartet. „Die Türkei ist ein Land der Klimakatastrophen, und wir als junge Menschen wollen, dass unsere Zukunft mit einem stärkeren Klimaziel gesichert wird“, so die drei Kläger.

 

Die Verschärfung der Klimakrise verstößt den Aktivisten zufolge gegen ihre Rechte, die in der Verfassung der Türkei, der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert sind. Sie benennen unter anderem: die Rechte auf Leben, Gleichberechtigung zwischen den Generationen, Gesundheit, Entwicklung einer materiellen und geistigen Existenz, Leben in einer gesunden und ausgewogenen Umwelt sowie das Recht auf Zugang zu gesunder Nahrung und Wasser.

Die Aktivisten kritisieren, dass das Klimaziel der Türkei kein echtes Klimaziel sei. Zwar wolle die Türkei bis zum Jahr 2053 Netto-Null-Emissionen erreichen, der Weg dahin sei jedoch unklar. Zudem habe die Türkei angekündigt, ihre Emissionen bis 2030 weiter zu erhöhen, um sie erst danach zu reduzieren. Die Aktivisten bezeichnen die Klimaziele der Türkei daher als „Entscheidung zum Anstieg der Treibhausgasemission“ und erklären, dies stehe im Widerspruch zu den Zielen des Klimaabkommens von Paris, das die Türkei 2021 unterzeichnet hat.

Die Kläger fordern einen auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützten Fahrplan zur Klimaneutralität bis 2053 sowie ein Zwischenziel auf dem Weg dahin. Überdies verlangen sie, dass ein Datum für den Kohleausstieg festgelegt wird und dass die Maßnahmen nicht nur angekündigt, sondern auch in Rechtsform gegossen werden.

Klagen wie diese sind längst keine Seltenheit mehr: Auch eine Gruppe deutscher Jugendlicher und junger Erwachsener fordert mehr Klimaschutz und hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen die Bundesregierung und ihr im Jahr 2021 aktualisiertes Klimaschutzgesetz eingereicht. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde abgewiesen und somit den Weg für eine Klimaklage vor dem EGMR frei gemacht. Hierüber soll in diesem Sommer verhandelt werden.

Auch in den USA gehen junge Menschen gegen die Klimapolitik ihrer Regierung vor: Die Klage im Prozess Held gegen Montana vor dem ersten Bezirksgericht des Bundesstaates Montana wurde im März 2020 von 16 jungen Einwohnern Montanas im Alter von zwei bis 18 Jahren eingereicht. Sie werfen der Regierung des Bundesstaates vor, mit ihrer Politik zugunsten fossiler Brennstoffe zum Klimawandel beizutragen und damit gegen Bestimmungen der Verfassung des Bundesstaates zu verstoßen, die garantieren, dass „der Staat und jeder Einzelne eine saubere und gesunde Umwelt in Montana für gegenwärtige und künftige Generationen erhalten und verbessern soll“. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

Derweil gehen auch 21 junge Amerikaner aus dem US-Bundesstaat Oregon gerichtlich gegen die US-Regierung vor: Diese wollen sie mittels einer Klage für ihre auf fossile Brennstoffe ausgerichtete Politik zur Rechenschaft ziehen. Die Kläger hatten schon 2020 eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der die USA verpflichtet werden sollten, Maßnahmen wie Subventionen für Ölunternehmen auslaufen zu lassen. Der 9. US-Berufungsgerichtshof in San Francisco wies das Begehren jedoch ab. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen änderten nun ihr Vorgehen und reichten eine Feststellungsklage ein. Sie wollen gerichtlich festhalten, dass das auf fossilen Brennstoffen basierende nationale Energiesystem der Vereinigten Staaten den Klimawandel beschleunigt. Die Regierung habe zu wenig Maßnahmen hiergegen getroffen und es somit versäumt, das verfassungsmäßige Rechte der Kläger auf Leben, Freiheit und Eigentum zu schützen. Die Klage wurde kürzlich durch das zuständige Bezirksgericht zugelassen.

Alle erwähnten Verfahren haben gemein, dass es sich um relativ junge Kläger handelt. Diese argumentieren oftmals mit ihrer eigenen Zukunft und den, sollte der Klimawandel ungehindert voranschreiten, voraussichtlich extrem nachteiligen Zuständen für sie in einigen Jahren. Dass diese Argumentation durchaus Erfolg haben kann, zeigte nicht zuletzt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021. Das BVerfG erklärte damals das Klimaschutzgesetz in der seinerzeitigen Form für teilweise verfassungswidrig und zog dabei argumentativ auch die Rechte und Interessen zukünftiger Generationen heran.

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