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LkSG: Neues BAFA-Beschwerdeformular erhöht Risiken für Unternehmen


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Nun stellt das für die Überwachung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Beschwerdeformular auf seiner Website zur Verfügung, über das Verstöße von Unternehmen gegen das Gesetz gemeldet werden können.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet große Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter in Deutschland dazu, definierte Compliance-Maßnahmen zu ergreifen, damit sowohl sie selbst als auch ihre Zulieferer aus dem In- und Ausland bestimmte Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Zudem müssen die betroffenen Unternehmen jährlich Bericht über die Erfüllung der Pflichten nach dem LkSG erstatten.

Das für die Umsetzung und Überwachung des Gesetzes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt seit Anfang des Jahres ein Beschwerdeformular auf seiner Website zur Verfügung, mit dem Verstöße von Unternehmen gegen das LkSG gemeldet werden können. Das Formular ist auf Englisch, Französisch, Spanisch und Deutsch abrufbar.

Um eine Beschwerde einzureichen, muss man von einem Verstoß oder den Auswirkungen des Verstoßes direkt betroffen sein, teilte das BAFA mit. Betroffene, die eine Beschwerde beim BAFA einreichen, müssen das Unternehmen, gegen das sich die Beschwerde richtet, eindeutig benennen. "Bei ausländischen Unternehmen muss dieses Unternehmen ein Zulieferer eines deutschen Unternehmens sein", so das BAFA. Auch soll die Beschwerde den Sachverhalt der Verletzung "nachvollziehbar und möglichst umfassend schildern". Das Formular führt den Beschwerdeführer Schritt für Schritt durch den zu meldenden Verstoß und fragt zielgerichtet Details hierzu ab.

Das BAFA erklärte, dass es die eingehenden Beschwerden prüfen und erforderliche weitere Maßnahmen einleiten werde. Auch soll jede Person, die eine Beschwerde einreicht, durch das BAFA Rückmeldung dazu erhalten – es sei denn, die Beschwerde wurde anonym eingereicht.

Dr. Eike Grunert, Compliance-Experte bei Pinsent Masons, sagt hierzu: „Der vom BAFA eingerichtete Meldeweg ist gesetzlich so nicht vorgesehen. Er birgt das Risiko, dass sich zahlreiche Beschwerdeführer, gegebenenfalls anonym, direkt an die Behörde wenden und so Aufsichtsmaßnahmen auslösen. Unternehmen sollten daher das vom LkSG vorgesehene eigene Beschwerdenmanagement effizient auszugestalten, um Beschwerden vorrangig intern aufnehmen und behandeln zu können.“

Bereits im Herbst letzten Jahres hatte das BAFA für vom Gesetz erfasste Unternehmen Informationen zur Compliance mit dem LkSG zur Verfügung gestellt. Hierbei blieben Experten zufolge jedoch viele Fragen der praktischen Umsetzung offen.

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