02 Jul 2018 | 12:00 am |
Wie soll die Marke aussehen?
Grundsätzlich können alle Zeichen, das heißt Namen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen sowie Farben als Marke geschützt werden. Entscheidens ist (derzeit noch) dass sich das Zeichen grafisch darstellen lässt. Es muss klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein. So kann für eine deutsche Hörmarke das entsprechende Notenblatt zusammen mit einer akustischen Wiedergabe auf einem Datenträger beim Markenamt hinterlegt werden.
Nähere Details hierzu finden Sie hier.
Quelle: IHK-Magazin Offenbacher Wirtschaft 06/2018
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