Die Regelungen gelten in allen Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten einschließlich des Inhabers, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich der Einzelhandel und der öffentliche Nahverkehr.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also in Zukunft in Bayern einen COVID-19 Test machen. Ein einfacher Schnelltest im Betrieb unter Aufsicht genügt; alternativ können Mitarbeiter einen offiziellen Testnachweis mitbringen. Der Test ist nicht täglich erforderlich, sondern zweimal pro Woche.
Aus Arbeitgebersicht wird die Regelung überwiegend begrüßt. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des bayerische Industrie- und Handelskammertages, hatte die 3G-Regel am Arbeitsplatz bereits im Vorfeld gefordert, wie der Münchner Merkur berichtete. Er kritisierte gegenüber dem Blatt, dass Unternehmen zwar Kenntnis über den Impfstatus von Kunden und Gästen haben, aber nicht über den der eigenen Mitarbeiter, und plädierte für den 3G-Nachweis, um Mitarbeiter und Kunden künftig besser zu schützen.
„Die neuen Regeln bedeuten zwar zusätzliche Bürokratie für Arbeitgeber, schaffen aber zugleich auch größere rechtliche Klarheit“, so Lara-Christina Willems, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons. „In den vergangenen Wochen und Monaten ist aus den Reihen der Arbeitgeber immer wieder der Wunsch laut geworden, Mitarbeiter und Kunden besser zu schützen, was aber mit den bisherigen Regelungen kaum möglich war. Das ändert sich nun, zumindest in Bayern.“