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Die Krankenhaus-Ampel steht auf rot –Bayern führt die 3G-Regel am Arbeitsplatz ein


Arbeitgeber in bayerischen Regionen mit besonders hohen Corona-Zahlen müssen schon seit Samstag den 06.11.2021 kontrollieren, ob ihre Beschäftigten geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ab dem 9.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel nun in ganz Bayern auf rot; damit gilt landesweit in Betrieben die 3G Regel.

Aufgrund steigender Corona-Inzidenzen und zunehmender Auslastung der Intensivstationen hat die Bayerische Staatsregierung das System ihrer Corona-Krankenhaus-Ampel überarbeitet und neue Regeln zur Eindämmung des Virus eingeführt. Unter anderem wird in Regionen mit hohen Infektionszahlen „3G“ am Arbeitsplatz eingeführt. Schon ab Samstag galt für Beschäftigte in bestimmten Regionen, in denen sehr hohe Inzidenzen vorliegen, grundsätzlich die 3G-Regel, also geimpft, genesen oder getestet. Nun ist die Krankenhausampel für ganz Bayern auf „rot“, so dass die Regelungen grundsätzlich für alle Arbeitgeber gelten:

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt abhängig von den COVID Zahlen bzw. der Belegung der Krankenhäuser, wenn die sogenannte Krankhaus Ampel auf „rot“ steht bzw. in Hotspots. Die Krankenhaus-Ampel zeigt an, wie ausgelastet die bayerischen Krankenhäuser sind. Das rote Level wird ab einer landesweiten Belegung von 600 Intensivbetten mit Covid-Patienten erreicht. Außerdem werden auch sogenannte Hotspots vom System erfasst: Für Gebiete, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorherrscht, gelten die gleichen Regeln wie für Regionen, die das rote Level erreicht haben.

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Lara-Christina Willems

Rechtsanwältin, Senior Associate

Die neuen Regeln bedeuten zwar zusätzliche Bürokratie für Arbeitgeber, schaffen aber zugleich auch größere rechtliche Klarheit

Die Regelungen gelten in allen Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten einschließlich des Inhabers, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich der Einzelhandel und der öffentliche Nahverkehr.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also in Zukunft in Bayern einen COVID-19 Test machen. Ein einfacher Schnelltest im Betrieb unter Aufsicht genügt; alternativ können Mitarbeiter einen offiziellen Testnachweis mitbringen. Der Test ist nicht täglich erforderlich, sondern zweimal pro Woche.

Aus Arbeitgebersicht wird die Regelung überwiegend begrüßt. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des bayerische Industrie- und Handelskammertages, hatte die 3G-Regel am Arbeitsplatz bereits im Vorfeld gefordert, wie der Münchner Merkur berichtete. Er kritisierte gegenüber dem Blatt, dass Unternehmen zwar Kenntnis über den Impfstatus von Kunden und Gästen haben, aber nicht über den der eigenen Mitarbeiter, und plädierte für den 3G-Nachweis, um Mitarbeiter und Kunden künftig besser zu schützen.

„Die neuen Regeln bedeuten zwar zusätzliche Bürokratie für Arbeitgeber, schaffen aber zugleich auch größere rechtliche Klarheit“, so Lara-Christina Willems, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons. „In den vergangenen Wochen und Monaten ist aus den Reihen der Arbeitgeber immer wieder der Wunsch laut geworden, Mitarbeiter und Kunden besser zu schützen, was aber mit den bisherigen Regelungen kaum möglich war. Das ändert sich nun, zumindest in Bayern.“

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