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EU verabschiedet Regeln zur Förderung von grenzüberschreitendem Crowdfunding


Mit neuen Vorschriften will das EU-Parlament grenzüberschreitende Crowdfunding-Dienstleistungen fördern und Anlegern mehr Auswahl und Schutz bieten.

Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen wird am 9. November 2020 in Kraft treten und ab Oktober 2021 EU-weit gelten.

Die Verordnung soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für Crowdfunding in den Mitgliedsstaaten harmonisieren und erlegt Anbietern von Crowdfunding-Dienstleistungen neue Pflichten auf.

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